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Spezifikation des E-Rezepts
Hessischer Apothekerverband: E-Rezept muss Vorteile für Patienten bringen
Die Einführung des elektronischen Rezepts rückt näher – am morgigen Dienstag will die Gematik die Spezifikationen für das E-Rezept in der Telematikinfrastruktur (TI) veröffentlichen. Der Hessische Apothekerverband betont zu diesem Anlass: Mit der flächendeckenden Einführung elektronischer Verordnungen muss eine spürbare Verbesserung der Arzneimittelversorgung einhergehen.
Ab dem 1. Januar 2022 soll das E-Rezept grundsätzlich Pflicht sein – Ausnahmen wird es gerade anfangs jedoch geben. Die Vorbereitungsarbeiten laufen auf Hochtouren und werden am morgigen Dienstag einen neuen Höhepunkt erreichen. Denn: „Bis zum 30. Juni 2020 hat die Gesellschaft für Telematik die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können.“ Das schreibt § 291a Abs. 5d Sozialgesetzbuch V vor. Das heißt: Die Gematik wird morgen die Spezifikationen für das E-Rezept vorlegen. Mitte Mai hatte DAZ.online bereits über die Grundlagen dieser Spezifikationen berichtet.
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Nun meldet sich der Hessische Apothekerverband zu Wort. Dessen Vorsitzender Holger Seyfarth stellt anlässlich der erwarteten Veröffentlichung der Spezifikationen des elektronischen Rezepts durch die Gematik klare Forderungen auf: „Nur solche E-Rezepte dürfen in die TI übermittelt werden, die alle gesetzlich vorgesehenen Angaben des Verordners enthalten.“ Fehlende Angaben oder Verordnungen von beispielsweise nicht existenten Packungsgrößen müssten zwingend dazu führen, dass die Signatur des E-Rezepts nicht möglich ist.
Seyfarth: Nur verfügbare Arzneimittel sollten verordnet werden können
„Am besten wäre es“, so Seyfarth, „wenn die Ärzte zudem nur solche Arzneimittel verordnen könnten, die auch am Markt verfügbar sind. So hätten die Zumutungen für die Patienten, die oftmals tagelang auf ihre benötigten Arzneimittel warten müssen, endlich ein Ende.“ Weiterhin müssten das Makeln mit Rezepten oder Bonuszahlungen für ihre Weiterleitung nicht nur verboten, sondern technisch unmöglich sein. Den Patienten bliebe so die freie Wahl erhalten, in welchen Apotheken sie ihre E-Rezepte einreichen.
Dies hatte auch die ABDA im Gesetzgebungsverfahren für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) immer wieder gefordert. Allerdings ist sie mit ihrer Forderung nach „Pollern“ bislang nicht durchgedrungen. Auch die jüngsten bekannt gewordenen Änderungsanträge zum PDSG, das am kommenden Freitag abschließend im Bundestag beraten werden soll, greifen dieses Apotheker-Anliegen nicht auf.
Seyfarth fordert nun die Politik als Mehrheitseigner der Gematik auf, für die sichere und zuverlässige Umsetzung des E-Rezepts Sorge zu tragen. Die Patienten würden von solchen Regelungen deutlich profitieren. So könnten doppelte Wege zum Arzt oder zur Apotheke sowie Wartezeiten entfallen. Der HAV-Vorsitzende verweist auf das hessische Modellprojekt MORE, an dem sich zum jetzigen Zeitpunkt rund 550 Apotheken in ganz Hessen beteiligten. Dieses biete diese Vorteile „in Teilen schon jetzt“.
1 Kommentar
E-Rezept.
von Roland Mückschel am 01.07.2020 um 12:20 Uhr
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