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Zweites Konjunkturpaket
Mehrwertsteuersenkung beschlossen – keine Ausnahmen für Arzneien
Vom 1. Juli 2020 bis zum Ende des Jahres sinkt die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent. Das haben Bundestag und Bundesrat heute in eigens dafür anberaumten Sondersitzungen beschlossen. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Dürr fürchtet, die Milliarden, die der Bund jetzt in die Hand nimmt, um die deutsche Wirtschaft zu stärken, könnten vor allem an jene fließen, die während der Krise eh schon profitiert hätten – zum Beispiel Online-Versandhändler. Auch die Generikahersteller sind in Sorge.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt nennt es das „größte Konjunkturpaket aller Zeiten“: Insgesamt will der Bund rund 130 Milliarden Euro ausgeben, um die deutsche Wirtschaft anzukurbeln. Kernelement des sogenannten Zweiten Corona-Steuerentlastungsgesetzes ist ein Absenken der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz soll von 7 auf 5 Prozent sinken. Die Regelung gilt ab 1. Juli befristet bis zum Jahresende. Unternehmen sind angehalten, den Preisnachlass an ihre Kunden weiterzugeben, um Kaufanreize zu setzen.
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Für die Apotheken hat das weitreichende Folgen: Nicht nur die Frage, ob die Mitarbeiter nun alle Produkte umetikettieren müssen, beschäftigte die Pharmazeuten. Ihnen drohen finanzielle Einbußen von insgesamt rund 12 Millionen Euro. Grund ist der Kassenabschlag in Höhe von 1,77 Euro, den die Apotheken für jede Rx-Fertigarzneimittelpackung und jedes klassische Rx-Rezepturarzneimittel gewähren müssen. Dabei handelt es sich um einen Bruttobetrag, der unabhängig von der Mehrwertsteuer formuliert ist. Wenn Apotheken derzeit für ein Arzneimittel 1,77 Euro brutto weniger erhalten, mindert das ihren Nettoumsatz um 1,487 Euro. Wenn der Mehrwertsteuersatz jedoch auf 16 Prozent sinkt, vermindert der Kassenabschlag den Nettoumsatz um 1,526 Euro. Für jedes abgerechnete Arzneimittel nehmen die Apotheken also netto 4 Cent weniger ein.
Die Bemühungen des Deutschen Apothekerverbands, eine Ausnahme für Arzneimittel zu erwirken, liefen offenbar ins Leere: Am heutigen Montag haben der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat das Paket ohne eine Sonderregelung für Rx-Medikamente verabschiedet.
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