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Sonderregeln für das Entlassmanagement
Weiterhin Erleichterungen für Entlassverordnungen
Die grundlegenden Erleichterungen für Entlassverordnungen während der Pandemie werden bis zur Aufhebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ weiter gelten. Doch auf BtM- und T-Rezepten für das Entlassmanagement darf ab dem 1. Juli keine Pseudoarztnummer mehr benutzt werden.
Kiel – Erstellt am 01.07.2020, 08:15 Uhr

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