Sonderregeln für das Entlassmanagement

Weiterhin Erleichterungen für Entlassverordnungen

Die grundlegenden Erleichterungen für Entlassverordnungen während der Pandemie werden bis zur Aufhebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ weiter gelten. Doch auf BtM- und T-Rezepten für das Entlassmanagement darf ab dem 1. Juli keine Pseudoarztnummer mehr benutzt werden.