- DAZ.online
- News
- Politik
- KBV gibt Widerstand gegen...
Kassenärzte lenken ein
KBV gibt Widerstand gegen Grippeimpfungen in Apotheken auf
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich offenbar damit abgefunden, dass künftig Grippeimpfungen in den Apotheken möglich sein werden. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die das Ärzteorgan heute als Reaktion auf eine Aussage von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt veröffentlichte.
Bahnt sich in Sachen Impfungen in der Apotheke etwa Frieden zwischen Apothekern und Ärzten an? Eine Mitteilung der Kassenärzte legt das nahe. KBV-Vize Stephan Hofmeister begrüßt es demnach, dass die Standesvertretungen diesbezüglich eine „gemeinsame Linie“ gefunden hätten und sich „in der Sache einig“ seien.
Hintergrund ist eine Aussage, die Friedemann Schmidt gestern in einem Pressegespräch im Anschluss an die ABDA-Mitgliederversammlung getätigt hat. „Impfen bleibt primär eine ärztliche Angelegenheit“, betonte er. Wenn aber „übergeordnete Gründe“ es erforderlich machten, seien die Apotheker bereit zu helfen. Dazu zählte der ABDA-Präsident zum Beispiel Massenimpfungen gegen Grippe und COVID-19, bei denen innerhalb kurzer Zeit ein hoher Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung erreicht werden müsse.
Kehrtwende der KBV
„Wir halten die Klarstellung der ABDA für unerlässlich und erachten es als essenziell, dass sich die Spitzenorganisation der Apothekerinnen und Apotheker so äußert“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Die KBV stimme der ABDA zu, heißt es in der Pressemitteilung. Damit vollzieht die Spitzenorganisation der Kassenärzte eine Kehrtwende: Noch vor gut einem Jahr hatte sie das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eindeutig abgelehnt.
In Westfalen-Lippe sieht die Ärzteschaft die Sache dagegen noch immer kritisch: Dort hatte sich die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit der Landesärztekammer erst vor wenigen Wochen gegen die von den Apothekern angestrebten Modellprojekte zu Grippeimpfungen in den Apotheken gestellt und als „Gefahr für die Patientensicherheit“ bezeichnet. Kurz zuvor hatte die Apothekerkammer Westfalen-Lippe in ihrer Kammerversammlung der nötigen Änderung der Berufsordnung zugestimmt und das Verbot der Heilkunde eingeschränkt.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.