Weg Frei Fürs E-Rezept

Bundestag verabschiedet Patientendaten-Schutzgesetz

Berlin - 03.07.2020, 16:50 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Digitalisierung mit „Zuversicht und guter Laune“ voranbringen. (c / Foto: imago images / Christian Spicker)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Digitalisierung mit „Zuversicht und guter Laune“ voranbringen. (c / Foto: imago images / Christian Spicker)


Der Bundestag hat am heutigen Freitag das Patientendaten-Schutzgesetz verabschiedet. Damit ist der Weg frei für eine digitale Gesundheitswelt mit elektronischer Gesundheitsakte und elektronischem Rezept. „Schluss mit der Zettelwirtschaft!“ lautet das Credo der Abgeordneten aus der Großen Koalition. Inkrafttreten soll das Gesetz nach einer weiteren Runde im Bundesrat voraussichtlich im Herbst – zustimmungspflichtig ist es nicht. 

Eigentlich soll schon seit dem Jahr 2004 die elektronische Gesundheitskarte dafür sorgen, dass das Gesundheitssystem vernetzt wird und Versicherte und Leistungserbringer jederzeit Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten haben. Bekanntermaßen ging das Vorhaben nicht auf. Doch seit Jens Spahn (CDU) Bundesgesundheitsminister ist, treibt er das Thema Digitalisierung voran. Zunächst mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz, nun mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Bei der heutigen abschließenden Bundestagsdebatte zum PDSG betonte Spahn, dass die Coronakrise gezeigt habe, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen vieles leichter macht – man denke etwa an die Online-Sprechstunden von Ärzten. Und er verspricht: „Dabei können sich Patienten jederzeit darauf verlassen, dass ihre Daten sicher sind.“ 

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Was steckt nun drin im PDSG? Mit ihm wird das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) gründlich überarbeitet. Es bekommt ein ganz neues und ausführliches Kapitel 11 mit dem Titel „Telematikinfrastruktur“ (TI) sowie ein Kapitel 12, in dem das „Interoperalitätsverzeichnis“ geregelt ist. Der bisherige gesetzliche Rahmen wird also erheblich weiterentwickelt. Es gibt zunächst organisatorische Regelungen, etwa zur datenschutzrechtlichen Verantwortung in der TI. Es ist überdies festgelegt, wie die Gematik funktioniert und welche Aufgaben sie hat, wie die TI zu sichern ist und was das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu überprüfen hat.

Herzstück elektronische Patientenakte

Genauso werden aber auch die Anwendungen der TI geregelt: Das ist zuvorderst die elektronische Patientenakte (ePA). Für die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition ist die ePA klar das Herzstück des Gesetzes. Sie stand daher auch bei der heutigen Bundestagsdebatte im Mittelpunkt. Die Krankenkassen müssen die ePA ihren Versicherten ab 2021 anbieten. Gefüllt werden soll sie ab dem kommenden Jahr zum Beispiel mit Befunden, Arztberichten, Röntgenbildern, dem Impf- und Mutterpass und dem Zahnbonus-Heft. Ab 2022 haben Patienten ihrerseits einen Anspruch, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen. Gezwungen werde aber niemand zur Nutzung der ePA, betonen Vertreter der Großen Koa­lition. Jeder Versicherte könne selbst entscheiden, ob er sie nutzen wolle oder nicht.

Allerdings wird es im Jahr 2021 zunächst nur möglich sein, die Akte insgesamt gegenüber Leistungserbringern freizugeben. Erst 2022 soll man eine Auswahl treffen können, in welche Daten man Einsicht gewähren möchte. Dies ist ein Umstand, den die Oppositionsparteien FDP und Die Linke besonders kritisieren. Ab 2023 sollen die Versicherten ihre Daten überdies der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen können.

E-Rezept und App

Für die Apotheken von Bedeutung sind allerdings vor allem die Regelungen zum E-Rezept sowie zum elektronischen Medikationsplan. Diese fanden in der Debatte allerdings keine tiefergehende Erwähnung. Künftig sollen Rezepte aufs Smartphone geladen und in der Apotheke eingelöst werden können – und zwar in der vom Patienten gewählten Apotheke. Die dazu nötige App soll als Teil der TI im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Sie wird von der Gematik entwickelt und bietet auch Schnittstellen für andere Apps an. Die elektronische Verordnung von Rx-Arzneimitteln in der TI wird verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 vorgegeben – allerdings sind zunächst noch Ausnahmen vorgesehen. Die Versicherten können gegenüber den Leistungserbringern wählen, ob ihnen die Zugriffsdaten für die Verordnung digital oder über einen Code in Papierform zur Verfügung gestellt werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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