Umsetzung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Botendienstpauschale kommt Ende September

Berlin - 09.07.2020, 15:00 Uhr

Wird die Vergütung des Botendienstes die Coronakrise überdauern? Die ABDA will sich dafür einsetzen. (c / Foto: Alex Schelbert)

Wird die Vergütung des Botendienstes die Coronakrise überdauern? Die ABDA will sich dafür einsetzen. (c / Foto: Alex Schelbert)


Es hat ein wenig gedauert, doch nun ist es soweit: Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt, wie die Botendienstpauschale von 250 Euro in die Apotheken kommt. Sie wird allen Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, überwiesen – allerdings erst ab Ende September. Zudem hat die ABDA eine Umfrage zum Botendienst gestartet.

Ab Ende September 2020 können sich die Apotheken auf die Auszahlung der einmaligen Pauschale von 250 Euro (netto) für den Botendienst freuen. Eigentlich warten sie bereits seit Ende April darauf – denn da trat die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft, die diese Pauschale vorsieht. Ihr Zweck war, dass die Apotheken sich in Corona-Zeiten für ihre Botendienste mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln ausstatten können. Doch nun wird sie erst ausgezahlt, wenn die Zusatzvergütung für die Botendienste bereits ausläuft. 

Die Abrechnung mit dem GKV-Spitzenverband und die Auszahlung an die Apotheken wird der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) übernehmen. Darauf haben sich DAV und GKV-Spitzenverband in der „Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ verständigt, die nunmehr in Kraft getreten ist.

Kein Antragsverfahren nötig

Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker freut sich, dass man ein unkompliziertes Procedere gefunden hat: „Es ist kein Antragsverfahren nötig. Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung.“ Ein bisschen kostet das allerdings: 5 Euro Aufwandspauschale wird der NNF in Abzug bringen. Doch das hält Becker „für gut vertretbar“.

Nicht zuletzt betont der DAV-Chef: „Die Apotheken standen und stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das hat zusätzliche Kosten verursacht, auch für den Botendienst. Deswegen ist es nur konsequent, dass die Betriebe neben dem Zuschuss zum einzelnen Botendienst auch eine Ausstattungspauschale bekommen, die einen Teil der Kosten deckt.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Umfrage

von Pille Palle am 10.07.2020 um 15:13 Uhr

süß, dazu kann man fragen. Wichtige und existenzielle Themen wie RX Versandverbot und ABDAs Aussagen dazu werden aber im Hinterzimmer entschieden. WER BEZAHLT eingentlich diese sogenannten Standes Vertreter??

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Botendienst Pauschale

von Peter Kaiser am 10.07.2020 um 8:54 Uhr

Wir und unser Personal dürfen uns nicht mit diesen Subventiönchen abspeisen lassen. Wenn CDU und SPD es ernst meinen und die flächendeckende Vorortapotheken wollen, müssen sie jetzt Farbe bekenn. Die Apothken zerstörenden "Reformen" Ulla Schmids müssen sofort zurückgenommen werden. Wenn sie uns nicht wollen, sollen sie es uns bitte offen ins Gesicht sagen.

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