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Großhandelsfusion AHD/Gehe
EU-Kommission wünscht Auskunft von Apotheken
Im vergangenen Dezember haben die Pharmahandelskonzerne McKesson Europe und Walgreens Boots Alliance vereinbart, ihre deutschen Großhandelsgeschäfte – Gehe und Alliance Healthcare Deutschland – zusammenzulegen. Mittlerweile ist die geplante Fusion bei der EU-Kommission angemeldet. In diesem Zuge werden auch Apotheker kontaktiert und um ihre Meinung zu dem Vorhaben gebeten.
Alliance Healthcare Deutschland (AHD) und Gehe Pharma Handel planen ein Joint Venture, um ihre Kräfte im deutschen Großhandelsmarkt zu bündeln. In dem neuen Gemeinschaftsunternehmen sollen AHD und eine weitere Tochtergesellschaft der Walgreens Boots Alliance Inc. 70 Prozent der Anteile halten und die McKesson Europe AG die verbleibenden 30 Prozent.
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Ein Mega-Deal von dieser Größe muss allerdings noch vor den Wettbewerbshütern der EU-Kommission bestehen. Wie die Kommission mitteilt, wurde das Zusammenschlussvorhaben am vergangenen Freitag angemeldet. Damit startet offiziell die Fusionskontrolle. Ihr Zweck ist es, mögliche Wettbewerbsverzerrungen vorherzusehen, indem im Voraus beurteilt wird, ob ein möglicher Zusammenschluss wettbewerbswidrige Auswirkungen haben könnte.
Noch am selben Tag bekamen einige Apotheken, die Kunden von AHD oder Gehe sind, per E-Mail ein „Auskunftsverlangen gemäß der Fusionskontrollverordnung“ zugesandt. Darin werden sie gebeten, binnen einer Wochenfrist einen Online-Fragebogen auszufüllen. Bei einigen Apotheken hat dies für Irritationen geführt. Doch tatsächlich gehört eine solche Nachfrage zum gewöhnlichen Procedere eine Fusionskontrolle. Die Behörde will sich ein Bild machen, wie Marktteilnehmer die angedachte Fusion bewerten – und berücksichtigt diese Meinungen auch in ihrer Entscheidung. Geregelt ist dieses Verfahren in Artikel 11 EG-Fusionskontrollverordnung. Beim „förmlichen Auskunftsverlangen“ nach dessen Absatz 2 dürfen keine unrichtigen oder irreführenden Angaben gemacht werden.
Auch bei der Gehe bestätigt man auf Nachfrage von DAZ.online:
Mit der Einreichung des offiziellen Antrags startet nun ein standardisierter Prozess zur Prüfung des Antrags. Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist es, dass die Behörde Marktteilnehmer befragt. Deshalb werden aktuell Apotheker, pharmazeutische Hersteller und andere Marktteilnehmer von der Europäischen Fusionskontrollbehörde kontaktiert, mit der Bitte um Beantwortung eines Onlinefragebogens“.
Auf der Kommissions-Webseite ist für das Verfahren eine vorläufige Frist bis zum 17. August gesetzt. Wann die Kommission ihre Entscheidung in diesem Verfahren trifft, wird sich zeigen – nur wenn sie grünes Licht gibt, kann das Vorhaben vollzogen werden.
3 Kommentare
joint venture
von pi mal x am 14.07.2020 um 9:11 Uhr
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EU und andere deutsche politische Katastrophen
von kassensklave am 14.07.2020 um 7:33 Uhr
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Großhandelfusion
von Peter Kaiser am 13.07.2020 um 21:33 Uhr
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