Allen, die tiefer in das Thema einsteigen wollen, sei ein Blick in die neue Ausgabe des AWA – Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker empfohlen. Hier erläutert Ihnen Thomas Koch, Leiter von apotheken.de, die wesentlichen Grundlagen der Beratung per Videotelefonie – und führt auch aus, warum Sie DocMorris und Co. nicht das Feld überlassen sollten. Darüber hinaus stellt Ihnen Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, jene rechtlichen Leitplanken vor, mit denen Sie einen Crash vermeiden sollten, sofern Sie telepharmazeutisch aktiv werden wollen.
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AWA-Tipp
Was Sie wissen sollten, wenn Sie telepharmazeutisch beraten wollen
Das Social Distancing hat uns während der vergangenen Monate wohl alle geprägt und insbesondere auch dazu geführt, dass wir zunehmend virtuelle Kontaktmöglichkeiten genutzt haben – sei es beruflich oder privat. Mit der Telepharmazie eröffnet sich hier auch für Apotheken ein neuer Kommunikationskanal. Aber warum ist dieser Kanal sinnvoll? Was benötigen Sie dafür? Und welche rechtlichen Vorschriften gibt es?
Seit Oktober letzten Jahres ist der Apotheken-Botendienst regelhaft zulässig, und die dafür notwendige Beratung darf laut § 17 Abs. 2 Satz 7 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) „im Wege der Telekommunikation“ – also z. B. per Telefon oder Videotelefonie – erfolgen. Wer hätte damals gedacht, welchen Aufwind diese Services gerade einmal ein halbes Jahr später erfahren würden? Denn schließlich tragen sie in Zeiten der Corona-Pandemie (auch als Ergänzung zu den verstärkt genutzten telemedizinischen Angeboten) dazu bei, das Ansteckungsrisiko für die Patienten, aber auch für die Apothekenmitarbeiter zu reduzieren.
Immer alles im Bild
Die pharmazeutische Beratung per Videotelefonie bietet gegenüber der rein telefonischen Beratung einige Vorteile. Zuallererst: Das pharmazeutische Personal nimmt auch die Mimik und Gestik der Patienten wahr. Und diese nonverbale Kommunikation kann – wie Sie alle wissen – so manches Mal das Zünglein an der Waage für die richtige Beratung sein.
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Hinzu kommt: Es ist viel einfacher, den Patienten nicht nur zu beschreiben, wie sie einen Inhalator oder einen Insulinpen richtig anwenden, sondern das gleichzeitig auch an einem entsprechenden Device-Muster optisch zu demonstrieren.
Recht einfach, …
Viel benötigen Sie nicht, um mit der telepharmazeutischen Beratung loslegen zu können: Ein Rechner, eine Webcam, ein Mikrofon und ein Lautsprecher reichen aus. Sinnvoll kann überdies ein Telepharmazie-Tool sein – insbesondere dann, wenn es den Patienten den Einstieg in die Videotelefonie so leicht wie möglich macht.
… wenn das liebe Recht nicht wäre
Wie immer gilt es natürlich, rechtliche Hürden zu überwinden: So müssen Sie z.B. darauf achten, dass Sie die Gespräche nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) führen – immerhin geht es um sensible Gesundheitsdaten. Ein weiterer Knackpunkt: Wie sieht es eigentlich mit der Beratung außerhalb Ihrer Vor-Ort-Öffnungszeiten aus? Wird die Beratung dadurch nicht vom Apothekenbetrieb abgekoppelt – was unzulässig wäre?
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