Zuckersüßes Beratungswissen – Teil 9

Birkenzucker – öko und gesund?

Korntal-Münchingen - 23.07.2020, 13:00 Uhr

Ist Birkenzucker wirklich so gesund und ökologisch, wie der Name vermuten lässt? (Foto: morissfoto / stock.adobe.com)

Ist Birkenzucker wirklich so gesund und ökologisch, wie der Name vermuten lässt? (Foto: morissfoto / stock.adobe.com)


Birkenzucker – das klingt nach unverfälschter, heimischer Natur. Werbeaussagen wie „Holzzucker aus Finnland für zuckerfreies Naschen“ und „zahnfreundlich“ sollen ökologisch verantwortungsvolle und gesundheitsbewusste Käufer locken. Doch was steckt hinter den wohl klingenden Versprechen? 

Birkenzucker ist nichts anderes als Xylit, ein Zuckeraustauschstoff, der chemisch in die Reihe der Zuckeralkohole gehört. Der Name „Birkenzucker“ stammt daher, dass Xylit aus Baumteilen, zum Beispiel Birkenholz oder Buchenspänen, hergestellt wird. Die Pflanzenfasern enthalten Xylose, auch Holzzucker genannt. Die Xylose wird in einem technisch aufwändigen und verhältnismäßig teuren, industriellen Prozess in Xylit umgewandelt. Statt Baumteilen werden als Ausgangsstoffe immer öfter auch die billigeren landwirtschaftlichen Reststoffe wie entleerte Maiskolben, Stroh und Getreidekleie verwendet.

Mehr zum Thema

Zuckersüßes Beratungswissen – Teil 8

Erythrit – der Zucker „light“

Zuckersüßes Beratungswissen Teil 7

Stevia-Süße – Natur pur?

Zuckersüßes Beratungswissen Teil 6

Süßstoffe – kalorienfreies Glück?

Vom Aussehen her ähnelt Birkenzucker unserem normalen Haushaltszucker. Die kleinen weißen Kristalle schmecken zuckersüß und haben keinen Beigeschmack. Ihr Vorteil: Sie haben weniger Kalorien (240 kcal pro 100 Gramm) als Zucker (ca. 400 kcal pro 100 Gramm).

Als Süßungsmittel zugelassen

Xylit ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff mit der E-Nummer 967 zugelassen. Es gehört in die Gruppe der Süßungsmittel. Auf der Zutatenliste muss daher stehen: „mit Süßungsmittel: Xylit“. Beträgt der Anteil im Lebensmittel mehr als zehn Prozent, ist der Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ vorgeschrieben.   
Die Verbraucherzentralen bemängeln, dass dieser Hinweis auf manchen im Handel angebotenen Birkenzucker-Produkten fehlt.



Reinhild Berger, Apothekerin
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.