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ABDA vs. Noweda
Rechtsanwalt Douglas verteidigt Noweda-Botendienst
Bei der ABDA ist die Ankündigung der Apothekergenossenschaft Noweda, für Apotheken den Botendienst zu übernehmen, gar nicht gut angekommen. Im ABDA-Newsroom zog Präsident Friedemann Schmidt vergangene Woche gar eine Parallele zur Übernahme des Telemedizin-Anbieters TeleClinic durch Zur Rose. Im Interview mit DAZ.online erklärt Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der die Noweda zu ihrem Botendienst-Projekt rechtlich beraten hat, warum er die Kritik nicht nachvollziehen kann.
Kürzlich hat die Noweda eine neue Serviceleistung präsentiert: Sie will Apotheken beim Botendienst unterstützen. Ein paar Tage später reagierte die ABDA über ein Statement ihres Präsidenten im ABDA-Newsroom. Darin macht Friedemann Schmidt keinen Hehl daraus, dass er gar nichts davon hält, Botendienste auszulagern. Sie gehören in die Hände von Personal, das in der Apotheke angestellt ist. Wie reagiert darauf die Noweda? DAZ.online hat beim Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas nachgefragt, der die Noweda in dieser Angelegenheit rechtlich berät.
DAZ.online: Herr Dr. Douglas, ABDA-Präsident Friedemann Schmidt geht mit dem neuen Botendienst-Angebot der Noweda hart ins Gericht. Der Großhändler erweise den Apotheken „einen Bärendienst“, wenn sie „Buchstaben und Geist“ der gesetzlichen Botendienst-Regelung ignorieren. Sie haben die Noweda zu dieser neuen Serviceleistung juristisch beraten – überraschen Sie die harschen Worte des ABDA-Präsidenten?
Douglas: Über die Beweggründe, warum die ABDA so reagiert hat, könnte ich nur spekulieren. Dies hilft nicht weiter. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die ABDA Veränderungen per se erst einmal kritisch sieht. Dabei wird ab und zu der Blick für den Patienten außer Acht gelassen. Wenn die Bevölkerung im Jahr 2020 es gewohnt ist, dass sie Leistungen nach Hause geliefert erhält, kann man sich dagegen nicht verschließen. Der Botendienst ist hierbei ein wichtiges und zentrales Instrument der Präsenzapotheke. Ich bin davon überzeugt, dass alles, was den Botendienst stärkt, auch die Präsenzapotheke stärkt. Wenn die ABDA dies anders sieht, mag sie dafür ihre Gründe haben, die man aber nicht immer verstehen muss.
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DAZ.online: Die ABDA verweist darauf, dass der Botendienst „aus guten Gründen nur von weisungsgebundenem Personal durchgeführt werden (darf), das bei der Apotheke selbst angestellt ist“. Interpretieren Sie die Apothekenbetriebsordnung ebenso?
Douglas: Die Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Abs. 2 ApBetrO) spricht vom Boten der Apotheke, nicht aber vom Personal der Apotheke. In der Begründung zur Verordnung findet sich ausdrücklich der Hinweis, dass hierunter die Zustellung durch Personal der Apotheke oder auch externes Personal, das der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht, zu verstehen sei. Der Bote der Apotheke kann somit auch jemand sein, der nicht in einem Angestelltenverhältnis zur Apotheke steht. Entscheidend ist somit, dass auf den Boten, der nicht im Angestelltenverhältnis steht, vom Apothekeninhaber dieselbe rechtliche Einwirkungsmöglichkeiten besteht wie auf einen eigenen Mitarbeiter. Die Begründung der Apothekenbetriebsordnung ist aus unserer Sicht insoweit eindeutig.
Dies dürfte im Übrigen auch im Einklang stehen mit der Rechtsprechung, so wie etwa der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2020 zur Abgrenzung von Versandhandel und Rezeptsammelstellen. Denn nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Abgrenzung nicht darauf an, ob das Personal beim Apothekeninhaber angestellt ist oder nicht, sondern wie das Konzept aufgezogen ist.
4 Kommentare
Eignung
von Thomas Kerlag am 28.07.2020 um 7:14 Uhr
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Bote
von Thomas Kerlag am 28.07.2020 um 6:57 Uhr
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Botendienst Noweda
von Conny am 27.07.2020 um 21:18 Uhr
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Douglasische Denke
von Dr.Diefenbach am 27.07.2020 um 19:06 Uhr
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