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Fehlalarme im Fälschungsschutzsystem
Securpharm: Apotheken könnten vermehrt vom BfArM kontaktiert werden
Sollte nicht so sein, ist aber so: Wenn der Securpharm-Scan in der Apotheke einen Alarm auslöst, steckt meist ein Fehler dahinter. Erst kürzlich haben ABDA und die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) darüber informiert, wie sich solche Fehlalarme vermeiden lassen. Jetzt will zusätzlich das BfArM – zur Aufklärung von falschen Alarmmeldungen – vermehrt auch einzelne Apotheken mit Nachfragen kontaktieren.
Wie aus einer Mitteilung der ABDA hervorgeht, sollen in den kommenden Wochen Fehlalarme im Fälschungsschutzsystem verstärkt aussortiert werden. Dabei werde die Securpharm-Geschäftsstelle das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ab der kommenden Woche verstärkt unterstützen. Im Zuge dessen sei zu erwarten, dass das BfArM vermehrt auch einzelne Apotheken kontaktieren wird.
„Aufsichtsbehörden haben generell ein Recht darauf, Informationen zu Alarmen im Securpharm-System zu erhalten, sie nachzuverfolgen und involvierte Stellen anzusprechen“, heißt es in der Mitteilung der ABDA zur Erklärung. Derzeit erhielten die Behörden die Alarminformationen auf Anfrage bei der Geschäftsstelle von Securpharm. Perspektivisch sollen das BfArM und die anderen zuständigen Aufsichtsbehörden aber auch über einen eigenen Zugang direkt auf die Daten zugreifen können. Sobald die Möglichkeit dazu besteht, würden die Apotheken darüber informiert. Die DAZ 23/2020 schrieb schon im Juni dazu: „Potenzielle Verstöße gegen die Fälschungsschutzrichtlinie können dann leichter und umfassender nachverfolgt werden. Und wer sich nicht an die Regeln hält, dem kann ein Bußgeld drohen.“
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Dass sich die meisten Meldungen im Securpharm-System schnell als Fehlalarme herausstellen, geht auch aus den jüngsten Handlungsempfehlungen der ABDA zum Fälschungsschutzsystem hervor. Die ABDA betont, dass jede einzelne Apotheke dazu beitragen kann, die Fehlerrate zu minimieren.
In den meisten Fällen ließen sich die Fehlermeldungen auf zwei Ursachen zurückführen:
- Entweder haben die Apotheken versehentlich doppelt ausgebucht oder
- es gibt ein Problem mit dem Scanner.
Deshalb sollten Apotheken eine Packung stets verifizieren, bevor diese ausgebucht wird. Denn die Verifizierung kann laut ABDA im Gegensatz zum Ausbuchen mehrmals durchgeführt werden. Und wer herausfinden will, ob sein Scanner möglicherweise hinter den Fehlalarmen steckt, der sollte den Scannertest der NGDA machen.
Hier finden Sie die verschiedenen Handlungsoptionen und Hinweise der ABDA zu Securpharm.
1 Kommentar
Irrsinn hoch 3
von ratatosk am 04.08.2020 um 12:28 Uhr
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