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Der THC-Gehalt stimmt nicht. Deswegen ruft die Firma Tilray ihren Cannabisextrakt zurück. Eine Patientengefährdung schließt Tilray aus, die Wirkung kann aber vermindert sein. Apotheker sollen die betroffene Charge des Cananbisextrakts vernichten.
„Bei der Prüfung der Ausgangscharge unseres Cannabisextrakts Tilray THC 10 CBD 10 wurden alle getesteten Parameter zum Datum der Freigabe eingehalten“, informiert die Firma Tilray über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Doch sei es bei der fortlaufenden Stabilitätsprüfung im THC-Gehalt zu einem Ergebnis außerhalb der Spezifikation gekommen. Aus diesem Grund ruft die Tilray Deutschland GmbH vorsorglich drei Chargen des Cannabisextrakts „Tilray THC 10 CBD10“, 25 ml (PZN 13330905), vom Markt zurück – Ch.-B.: N0000008543, N0000008548, N000000855. Eine Gesundheitsschädigung oder -gefährdung sei nicht zu erwarten, jedoch könne es zu einer verminderten/abweichenden Wirkung bei Anwendung der betroffenen Produkte kommen.
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Apotheker sollen die betroffene Chargen in ihrer Apotheke vernichten und eine entsprechende Vernichtungsbestätigung an Tilrays Logistikdienstleister Paesel & Lorei per E-Mail an info@paesel-lorei.de senden. Tilray ersetzt die Ware kostenlos. Bei Fragen können sich Apotheken an das Tilray Kompetenzzentrum wenden (Tel.: 0800 4003100; info@tilray.de).
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