AMK zu Abstral

Fentanyl: Vorsicht Blisternäpfe doppelt bestückt

Stuttgart - 04.08.2020, 14:15 Uhr

(Foto: Screenshot aus dem Leitfaden für Ärzte zur Verschreibung von Abstral Sublingualtabletten)

(Foto: Screenshot aus dem Leitfaden für Ärzte zur Verschreibung von Abstral Sublingualtabletten)


Wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) derzeit informiert, wurden Abstral (Fentanyl) Sublingualtabletten vereinzelt mit zwei anstelle von einer Tablette in einem Blisternapf konfektioniert. Eine unbeabsichtigte Überdosierung sei nicht auszuschließen, ein möglicher Chargenrückruf werde geprüft.

Die Firma Kyowa Kirin GmbH informiert in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, derzeit darüber, dass bei vereinzelten Packungen von „Abstral (Fentanyl) 100, 200, 300, 400, 600 und 800 Mikrogramm Sublingualtabletten“ zwei anstelle von einer Tablette in einem Blisternapf konfektioniert wurden. Laut Mitteilung der Firma könnte auch reimportierte Ware betroffen sein.

Die Ermittlung betroffener Chargen dauert den Hersteller-Informationnen zufolge zwar noch an, eine unbeabsichtigte Überdosierung sei jedoch nicht auszuschließen. Ein Chargenrückruf werde geprüft. 

Bei Vorliegen eines doppelt bestückten Napfes bittet die Firma die Apotheken um Meldung unter Angabe der Charge und des Verfalls an die im Informationsschreiben hinterlegten Kontaktdaten:

Apotheken werden außerdem gebeten Patienten angemessen zu informieren.


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