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Vereinbarung zum Umgang mit Nachkommastellen
Neue Rundungsregeln für die Rezeptur
Im Arbeitsalltag entsteht so manche Frage zur Rezepttaxierung, die auf eine Klärung wartet. Doch für den kleinsten denkbaren Aspekt gibt es jetzt eine Neuerung: Für die Rundung bei der Taxierung von Rezepturen wurde eine neue Regel vereinbart, die bereits gilt.
Am Dienstag berichtete der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben über neue Rundungsregeln zur Preisberechnung bei Rezepturen. Auf diese habe sich der Deutsche Apothekerverband mit dem GKV-Spitzenverband verständigt. Es geht dabei nur um einzelne Cent, aber offenbar sind auch diese Details ein Thema für die Verhandlungen zur GKV-Versorgung. Die neuen Regeln seien bereits seit dem 1. August 2020 gültig und spätestens ab dem 1. Oktober 2020 in Taxationsprogrammen anzuwenden.
Einmal runden für jeden Stoff und jedes Gefäß
Die neuen Hinweise zur Rundung betreffen demnach die Anlage 1 für Stoffe, die Anlage 2 für Gefäße und die Anlage 10 für Cannabis-Produkte in der Hilfstaxe. Wesentlich bei der vereinbarten Rundungsregel sei, „dass am Ende der Ermittlung des abrechnungsfähigen Preises jeder Einzelkomponente der Rezeptur gerundet wird“. Demnach werde „getrennt für jeden Stoff und jedes Gefäß der abrechnungsfähige Preis ohne Rundung aus dem anteiligen Preis“ nach Hilfstaxe oder Einkaufspreis plus Zuschlag ermittelt. Möglicherweise sind noch Umrechnungen anhand der Dichte nötig. Erst danach wird kaufmännisch auf ganze Centbeträge gerundet. Oder anders ausgedrückt: Es wird für jeden einzelnen Stoff und jedes Gefäß ein Preis ermittelt und dabei jeweils nur einmal abschließend gerundet. Dann werden die so ermittelten Preise der Einzelkomponenten und die weiteren Zuschläge addiert. So wird der Nettopreis ermittelt. Ganz am Ende wird die Mehrwertsteuer berechnet und dabei erneut gerundet.
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Durch die Änderung der Rundungsregeln sind Anpassungen in diversen Hilfsmitteln zur Preisberechnung nötig. Dies betrifft auch die verbreiteten Excel-Tabellen für die Taxierung von Cannabis-Produkten. Dort dürfe nun bei Umrechnungen anhand der Dichte nicht mehr gerundet werden.
Aufforderung zum Retaxverzicht
Im Rundschreiben des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein heißt es, der GKV-Spitzenverband habe seinen Mitgliedskassen empfohlen, dass bis zur technischen Umsetzung in der Apothekensoftware keine Beanstandungen aufgrund von Abweichungen bei der Rundung erfolgen sollen.
1 Kommentar
weil
von Karl Friedrich Müller am 05.08.2020 um 13:51 Uhr
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