Entfristung geplant

Spahn will Botendienst-Vergütung bei 2,50 Euro festschreiben

Berlin - 06.08.2020, 17:00 Uhr

Bundesgesundheitsminister Spahn will den Botendienst der Apotheken auch weiterhin vergüten – allerdings nicht mehr mit 5 Euro pro Lieferung, sondern mit 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer. (c / Foto: imago images / JOKER)

Bundesgesundheitsminister Spahn will den Botendienst der Apotheken auch weiterhin vergüten – allerdings nicht mehr mit 5 Euro pro Lieferung, sondern mit 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer. (c / Foto: imago images / JOKER)


Die Vergütung für den Botendienst der Apotheken soll über den 30. September hinaus erhalten bleiben. Das geht aus dem Entwurf eines Krankenhaus-Zukunftsgesetzes hervor. Demnach soll das Honorar auf 2,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Lieferung abgesenkt und verstetigt werden.

Derzeit erhalten die Apotheken für ihre Botendienste 5 Euro pro Lieferort und Tag. Noch bis Ende September gilt diese Regelung – doch was dann? Die ABDA sammelt derzeit in einer Online-Umfrage Informationen von den Apotheken, um ihre Forderung nach einer Verstetigung des Botendienst-Honorars untermauern zu können.

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Doch nun kommt ihr Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuvor. „Die bisher in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelte Vergütung für den Botendienst der Apotheken wird verstetigt und von 5 Euro auf 2,50 Euro je Botendienst gesenkt“, heißt es in einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf, die DAZ.online vorliegt. „Apotheken können bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben.“

Änderung im SGB V

Bisher war die Botendienstvergütung in der SARS-CoV-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehalten. Der entsprechende Passus läuft jedoch Ende September aus. Jetzt plant Spahn offenbar eine Änderung des SGB V per Krankenhaus-Zukunftsgesetz, um die Botendienste der Apotheken unbefristet zu bezahlen.

In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es: „Mit der Änderung wird Apotheken die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben. Die Einführung der Botendienstvergütung ist notwendig, um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. Der Botendienst trägt bei dem zunehmenden Anteil der älter werden Bevölkerung damit zu deren Entlastung bei der Zahl der Apothekenbesuche und zur Sicherstellung der Versorgung dieser Personen mit Arzneimitteln bei.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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15 Kommentare

Bonideckel 2,50€?

von Karl Friedrich Müller am 07.08.2020 um 12:10 Uhr

soll praktisch mit einem Bonideckel kombiniert werden?
Supergau!
öffentliche Apotheken haben keine Luft für Boni, schon gar nicht in der Höhe.
Dann Kassenabschlag weg und für jede Bonusgewährung einen Botengang berechnen.
Dann bezahlt der Wahnsinn wenigstens der Verursacher.
So ist das doch dann zu verstehen. oder?
Ich frag mich schon, wie entrückt die Politik der Wirklichkeit ist. Das ist schon kriminell.
Und nur, damit den niederländisch/schweizerische Konzern goldene Wasserhähne verdient.
Ich fasse es nicht.
NOCHMAL: nur RxVV ist das Mittel der Wahl (will man die Apotheken erhalten) Das wäre "Apothekenstärkung"

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AW: Bonideckel 2,50

von Dirk Krüger am 07.08.2020 um 15:47 Uhr

Lieber Herr Müller,
dann haben wir ja Einiges gemeinsam: heute feiert meine von mir gegründete Apotheke ihren 34. Geburtstag, ich bin seit 37 Jahren im Beruf. Und ich kann nur Ihre Aussage zum RxVV unterstreichen. Dafür trete ich im Ggs. zur ABDA "ohne Wenn und Aber" seit langem ein, vor allem im Dialog mit meiner MdB von der CDU. Erfreulicherweise setzt sie sich ggü. Herrn Spahn, wie mittlerweile immer mehr ihrer Fraktionskolleginnen und -kollegen und auch die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, für das RxVV ein - als einzig taugliches Instrument zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Dienstleistungen und ( last but not least ) der Arzneimitteltherapiesicherheit !!!
Den von Ihnen beschriebenen erheblichen persönlichen Einsatz, den Sie für Ihre Lieferfähigkeit und damit die Minimierung des Botendienstes erbringen, finde ich super. Man müsste ihn ehrlicherweise in die kalkulatorischen Personalkosten ( Selbstausbeutung ) einbeziehen. Dieser Aufwand wird von der GKV verursacht, aber nicht vergütet.
Sie merken, ich habe keine Lust mehr auf den ganzen Mist und bedaure sehr, sagen zu müssen, dass ich mich darauf freue, das Kapitel "Selbständiger Apotheker" bald abschließen zu können ( wenn ich denn eine(n) Nachfolger*in finde, der / die sich das alles antun möchte...

ich will niemanden ärgern

von Karl Friedrich Müller am 07.08.2020 um 10:58 Uhr

Herr Krüger: ja, ich arbeite legal.Ich investiere viel Zeit in die Organisation des Warenlagers. Es gibt viele KK mit den gleichen Rabattpartnern, bei Mehrfachvergabe gibt es Überschneidungen. Das nutze ich aus. Leidr gibt es in letzter Zeit Ausreißer, KK, die obskure Anbieter bevorzugen. Zum Glück sind die oft nicht lieferbar. Also legal ersetzen. Generika sind auch oft nicht teuer. Ich schmeiße die lieber weg als einen teuren Fuhrpark/Mitarbeiter zu unterhalten.
Für MICH ist das billiger. Ich schrieb ja: Jede Apotheke ist anders. Und ich darf mich schon über so ! viele Botengänge wundern.
Und ja. Ich arbeite in einer öffentlichen Apotheke, seit 40 Jahren, davon 32 selbstständig. :-)

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Geschenk ?

von Dirk Krüger am 07.08.2020 um 10:56 Uhr

Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Aber: eine Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sieht anders aus ( war da was? Hieß das VOASG oder so ähnlich? ).
Unsere geliebten niederländischen Versender schicken versandkostenfrei, das wissen auch die Krankenkassen. Sie werden ihren Versicherten empfehlen, dort zu bestellen. Bzw. das SGB V greift in Holland sowieso nicht - die Versandkosten dürften DocMorris & Co. der GKV gar nicht in Rechnung stellen. Bei den Margen, die sie erzielen, können sie auch gut darauf verzichten.
So weit wird es aber gar nicht kommen. Die GKV-Lobby wird Spahns Vorhaben ganz schnell beerdigen. Leider auch mit dem richtigen Argument, dass wir den Kunden diese Dienstleistung bis heute kostenlos andienen, um auch noch an das letzte Kleckerrezept zu kommen. Ein typischer Fall von "Selbst Schuld".

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20-30 Botendienste täglich?

von Karl Friedrich Müller am 07.08.2020 um 9:58 Uhr

echt? Jede Apotheke ist anders, klar? Aber sollte man da nicht mal über das Warenlager nachdenken?
Ein gutes Warenlager ist billiger als ständiger Botendienst.

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AW: 20-30 Botendienste täglich

von Dirk Krüger am 07.08.2020 um 10:41 Uhr

Ich frage mich, ob Sie in einer öffentlichen Apotheke arbeiten. Wir leben in Zeiten der GKV-Diktatur! Was ist heutzutage ein "gutes Warenlager? Haben Sie tausende verschiedene Rabatt-Arzneimittel für hunderte verschiedene Krankenkassen vorrätig? Ist das billiger als Botendienst ? Die SarsCov2-Verordnung, die uns ein Abweichen von den Rabattverträgen ermöglicht, wird nicht dauerhaft gelten. Sollten Sie einen Tipp haben, wie man legal die rabattverträge umgeht, würde ich mich über einen Hinweis freuen.

Ich find's gut!

von N.K am 07.08.2020 um 9:08 Uhr

Lebe in MV = Flächenland. Wenig Apotheken, großes Einzugsgebiet, aber auch weite Botenfahrten.
Diese wurden stets kostenlos (!!!) angeboten! 20-30 Botenfahrten über insgesamt 100km täglich keine Seltenheit.
Selbst wenn die 2,50Euro dies nicht abdecken: es ist trotzdem besser als garnichts :) Hört mal auf zu meckern!

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AW: Wem es beliebt

von Andreas Grünebaum am 07.08.2020 um 23:47 Uhr

Einige möchten gerne Boni anbieten, dürfen es aber nicht. Andere subventionieren ihren exzessiven Botendienst - bis vor wenigen Jahren überhaupt nur in Ausnahmefällen erlaubt. Letzteres erreicht die Dimension eines regionalen Versandhandels und wird nun über die GKV dauerhaft Mit einem Bonus mit subventioniert.

Einem geschenkten Gaul...

von Reinhard Herzog am 06.08.2020 um 23:23 Uhr

So wie es ausschaut, gibt es die 2,50 € + Mwst. einfach on top ohne weitere Bedingungen.

Da kann die Durchschnittsapotheke ohne Weiteres ihre 8 bis 10 Botengänge pro Tag abrechnen oder um die 2.000 bis 3.000 Botendienste jährlich. Macht also 5.000 € bis 7.500 € zusätzlich, etwa die Größenordnung der Notdienstvergütung. Die Kassen kann das durchaus weit über 100 Mio.€ pro Jahr kosten - und das in einer Zeit, wo die Einnahmebasis (corona-)konjunkturbedingt bedenklich wackelt.

Das nimmt man dankend mit, ohne andere Zukunftsziele aus den Augen zu verlieren. Meckern ist wirklich fehl am Platz. Welchen Eindruck vermittelt man damit den Außenstehenden? Vorher haben sich die Apotheken selbst überboten, noch die letzte 1,50-€-Schachtel nach Hintertupfingen auszufahren ... gratis.

Und wäre es der Knötter-Gemeinde lieber gewesen, wenn man die 5 € + Mwst. festgeschrieben hätte, aber mit dreiseitiger Dokumentation in vierfacher Ausführung nach einem umfänglichen Katalog mit Anspruchskriterien?

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AW: Einem geschenkten Gaul schaut der Versender nie ins Maul

von Bernd Jas am 07.08.2020 um 9:42 Uhr

Also Herr Herzog,
Sie müssen hier doch ordendlich abmoppern und richtig rumknöttern wo kommen wir den da hin wenn wir auf einmal sachlich werden?
Nee´Spaß bei Seite (aber eigentlich nie, sonst wäre es ja zum verdreifeln). Ihre Rechnung ist hier angebracht und die Aussage völlig richtig. Vorher den Leuten alles umsonst hinterher schmeißen (nicht nur die Botenlieferung sondern auch Unschlau, Proben, Taschentücher, usw.) aber dann meckern ("knöttern" -richtig-) wenn´s nicht ganz ausreicht. Anstatt es als "Kleinvieh macht auch Mist" ohne AUFLAGEN und DOKUMENTATIONEN (außer den Standard Botenbuch, und SONDER-PZN) so dankbar hinzunehmen. ... Kommt vielleicht noch zu Retaxzwecken! (ich kann nicht lassen)

Aber ohne Knötterei und Mistrauen geht es es nicht, .... denn .... Qui Bono ... hier am meisten? .... na´ ... richtig, unseren Freunden den Versendern. Beruht doch ihr Geschäftsmodell darauf.

Und jetzt lieber Herr Herzog rechnen Sie das doch nochmal für Herrn Spahn, .... welch ein Geschenk!

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Fan Bernd Jas

Deckt bei weitem nicht die Kosten

von Andreas Grünebaum am 06.08.2020 um 19:25 Uhr

Geht man von Lohnkosten auf Basis des avisierten Mindestlohnes aus, landet man bei Berücksichtigung der Fehlzeiten (Urlaub, Feiertage, Krankheit) Und einer jährlichen Sonderzahlung, auf Lohnkosten von gut 26 Euro pro Stunde. Da muss der Bote schon mindestens 11 Aufschläge à 2,50 Euro pro Ausfahrt von einer Stunde heimbringen, um nur seine eigenen Lohnkosten zu generieren! Von den Fahrzeugkosten und einem Gewinnaufschlag gar nicht erst zu reden, Naja, da wird es halt der Chef in seiner „Freizeit“ nach Dienstschluss machen, denn der hat ohnehin nichts besseres vor.

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AW: Deckt bei weitem nicht die Kosten

von Heiko Barz am 06.08.2020 um 21:09 Uhr

Recht so, Kollege, schnell sind doch Lob und Anerkennung unserer „Pandemieleistungen mit Absicht vergessen. Es könnten sich ja finanzielle Abhängigkeiten entwickeln, die es um Gottes Willen niemals geben darf, vor allem nicht, wenn die Berufsfunktion des Apothekers bedacht werden muß.

AW: Deckt bei weitem nicht die Kosten

von Saar am 06.08.2020 um 21:43 Uhr

Ich würde gerne einmal den Kollegen sehen, der 26 Euro für seinen Fahrer im " Durchschnitt" bezahlt.
Tatsächlich liegen die Kosten wohl bei 3-4 Euro pro Zustellung. Und im " Durchschnitt" sind 8 Zustellungen pro Stunde gelebte Realität. Die Kostendeckung wird bei 2,50 zwar dadurch nicht ganz erreicht- aber wer hat denn in der Vergangenheit kostenlose Zustellung angepriesen? Herr Minister Spahn sicher nicht!
Also bitte erstmal vor der eigenen Haustür kehren..
Auch in wenn es unangenehm sein mag!

AW: @von Saar

von Andreas Grünebaum am 07.08.2020 um 11:06 Uhr

Der Mindestlohn steigt stetig an und 15 Euro sind beispielsweise von SPD, Grüne und Linke. als Marke bereits angepeilt. Bei Zahlung eines 13. Monatsgehaltes und unter Berücksichtigung der Fehlzeiten, kommen Sie bereits auf knapp 26 Euro. Ebenso, wenn Sie eine PKA mit 3-6 BJ ausfahren lassen.
Sofern Sie einen Aushilfsfahrer mit Minijob zum aktuellen (2021) von 9,50 Mindestlohn und ohne Bonuszahlung, sowie gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen beschäftigen, sind es tatsächlich z.Z. "nur" 14,89 Euro pro Stunde.
*Fehlzeiten: Urlaub gesetzlich 24 Tage, Krankheit Durchschnitt 2019 18 Tage und 9 auf einen Werktag fallende Feiertage. Lohnnebenkosten Minijob 31,2%.
Nebenbei: wer großzügig subventionierte Botendienste anbietet, tut dies in der Regel, um sich vom Wettbewerb abzusetzen. Ist ähnlich, wie bei Payback, Taler oder Rx-Boni - im Gegensatz zu diesen jedoch erlaubt.

..

von Anita Peter am 06.08.2020 um 17:07 Uhr

Eine weitere Aufgabe die wir übernhemen sollen, aber nicht kostendeckend bezahlt wird. Ich dachte Deutschland ist ein reiches Land? Wenn es um das hemmungslos Verprassen deutscher Steuergelder geht, höre ich diesen Spruch laufend.

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