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Botendienst-Vergütung
ABDA: Honorar-Halbierung „nicht unmittelbar nachvollziehbar“
Laut einer gestern bekannt gewordenen Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Krankenhaus-Zukunftsgesetzes soll die Vergütung der Botendienste der Apotheken zwar beibehalten, aber auf 2,50 Euro abgesenkt werden. Die ABDA begrüßt den Vorstoß grundsätzlich, will den Entwurf aber noch näher prüfen.
Berlin – Erstellt am 07.08.2020, 12:15 Uhr

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Laut einer gestern bekannt gewordenen Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Krankenhaus-Zukunftsgesetzes soll die Vergütung der Botendienste der Apotheken zwar beibehalten, aber auf 2,50 Euro abgesenkt werden. Die ABDA begrüßt den Vorstoß grundsätzlich, will den Entwurf aber noch näher prüfen.
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