DAZ.online-umfrage

2,50 Euro für den Botendienst – reicht das?

Berlin - 10.08.2020, 17:55 Uhr

Noch bis Ende September können Apotheken 5 Euro plus Mehrwertsteuer für den Botendienst abrechnen. Und dann? Geht es mit 2,50 Euro weiter? (m / Foto: Schelbert)

Noch bis Ende September können Apotheken 5 Euro plus Mehrwertsteuer für den Botendienst abrechnen. Und dann? Geht es mit 2,50 Euro weiter? (m / Foto: Schelbert)


Die bisher in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelte Vergütung für den Botendienst soll „verstetigt und von 5 Euro auf 2,50 Euro je Botendienst gesenkt werden – das sieht die vergangene Woche bekannt gewordene Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Krankenhaus-Zukunftsgesetzes vor. Was halten Sie davon? Ist es ein Kompromiss mit dem sich leben lässt? Machen Sie mit bei unserer Umfrage!

Vergangene Woche legte das Bundesgesundheitsministerium die Formulierungshilfe für ein Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vor. Es geht vor allem um die Investitionsförderung für Kliniken, etwa bei ihren Notfallkapazitäten und der digitalen Ausstattung.

Doch das Gesetz greift auch eine zunächst temporär vorgesehene Corona-Sonderregelung auf: Die in SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelte Vergütung der Botendienste von Apotheken. Fünf Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten die Apotheken noch bis Ende September je Lieferort für ihre Botendienste. Die Forderung aus der Apothekerschaft, diese Honorierung über den September hinaus beizubehalten ist schon seit einiger Zeit zu vernehmen – und sie ist in der Politik angekommen. Die jüngste Formulierungshilfe aus dem Hause Spahn sieht vor, die Botendienstvergütung in einem neuen Absatz in § 129 Sozialgesetzbuch V zu verankern. Dort soll es künftig heißen:


Apotheken können bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben.“

Formulierungshilfe für ein Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), Stand 6. August 2020, § 129 Abs. 5e SGB V - neu


Nicht jeder findet diesen Aufschlag gelungen. Das zeigen die Kommentare unserer Leserinnen und Leser auf DAZ.online. Und auch bei der ABDA sieht man die Angelegenheit gespalten: Grundsätzlich begrüßt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, dass es weiter einen Zuschuss geben soll. Die Höhe – also die Halbierung auf 2,50 Euro – sei aber „nicht unmittelbar nachvollziehbar“. Die Mitgliedsorganisationen der ABDA sind derzeit aufgerufen, ihre Meinung hierzu kundzutun – damit am Ende eine einheitliche Stellungnahme formuliert werden kann.

Wir wüssten gerne von Ihnen, was Sie von einer künftigen Botendienst-Vergütung in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer halten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

Weniger als ein Päckchen bei der Post kostet

von Rainer W. am 11.08.2020 um 14:26 Uhr

Wir sollen also Päckchen liefern, am besten durch Fachpersonal, und bekommen dafür weniger als DHL? Dort gibts das billigste Päckchen für 4,99 €

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Botendiensthilfsgeld als verkappte Honorarerhöhung

von Heiko Barz am 10.08.2020 um 18:51 Uhr

Was ändert sich eigentlich am 30. September mit der Corona-Pandemie, wirkt die dann auch nur noch zur Hälfte? Wenn es nun wirklich eine stärkere 2. Welle geben wird, wie argumentiert man das mit der Halbierung der 5€, ist der Botendienst für die Patienten dann nur noch halb so viel Wert?wie soll man eigentlich solch einer Logik folgen? Ich glaube, man muß Politiker oder KKassenfunktionär sein.
Es wird genug desinformierte Bundes-Politiker geben, die Erkennen, dass unsere Honorarforderungen ( keine Bewegungen seit 16 Jahren, dazu möchte ich mal die Gewerkschaften hören ) mit den 2,50€ als über alle Maßen ausreichend Berücksichtigung erfahren haben. Dann ist aber für alle Zeiten Schluß mit künftigen Honorarwünschen. Man muß doch auch mal die Kirche im Dorf lassen!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Botendiensthilfsgeld als verkappte

von ursula lazar am 11.08.2020 um 10:00 Uhr

...... nicht unmittelbar nachvollziehbar....

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.