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DAZ.online-umfrage
2,50 Euro für den Botendienst – reicht das?
Die bisher in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelte Vergütung für den Botendienst soll „verstetigt“ und von 5 Euro auf 2,50 Euro je Botendienst gesenkt werden – das sieht die vergangene Woche bekannt gewordene Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Krankenhaus-Zukunftsgesetzes vor. Was halten Sie davon? Ist es ein Kompromiss mit dem sich leben lässt? Machen Sie mit bei unserer Umfrage!
Vergangene Woche legte das Bundesgesundheitsministerium die Formulierungshilfe für ein Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vor. Es geht vor allem um die Investitionsförderung für Kliniken, etwa bei ihren Notfallkapazitäten und der digitalen Ausstattung.
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Doch das Gesetz greift auch eine zunächst temporär vorgesehene Corona-Sonderregelung auf: Die in SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelte Vergütung der Botendienste von Apotheken. Fünf Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten die Apotheken noch bis Ende September je Lieferort für ihre Botendienste. Die Forderung aus der Apothekerschaft, diese Honorierung über den September hinaus beizubehalten ist schon seit einiger Zeit zu vernehmen – und sie ist in der Politik angekommen. Die jüngste Formulierungshilfe aus dem Hause Spahn sieht vor, die Botendienstvergütung in einem neuen Absatz in § 129 Sozialgesetzbuch V zu verankern. Dort soll es künftig heißen:
Apotheken können bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben.“
Nicht jeder findet diesen Aufschlag gelungen. Das zeigen die Kommentare unserer Leserinnen und Leser auf DAZ.online. Und auch bei der ABDA sieht man die Angelegenheit gespalten: Grundsätzlich begrüßt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, dass es weiter einen Zuschuss geben soll. Die Höhe – also die Halbierung auf 2,50 Euro – sei aber „nicht unmittelbar nachvollziehbar“. Die Mitgliedsorganisationen der ABDA sind derzeit aufgerufen, ihre Meinung hierzu kundzutun – damit am Ende eine einheitliche Stellungnahme formuliert werden kann.
Wir wüssten gerne von Ihnen, was Sie von einer künftigen Botendienst-Vergütung in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer halten.
3 Kommentare
Weniger als ein Päckchen bei der Post kostet
von Rainer W. am 11.08.2020 um 14:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Botendiensthilfsgeld als verkappte Honorarerhöhung
von Heiko Barz am 10.08.2020 um 18:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Botendiensthilfsgeld als verkappte
von ursula lazar am 11.08.2020 um 10:00 Uhr
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