Kassen tragen Mehrkosten bei Lieferengpässen

Änderung des Rahmenvertrags: Erleichterungen bei Nicht-Verfügbarkeit

Im April wurden im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz einige Erleichterungen zur Arzneimittelauswahl bei Rabattverträgen für den Fall der Nicht-Verfügbarkeit beschlossen. Zum 1. August wurde nun die diesbezügliche Änderung des Rahmenvertrags vereinbart. Die Corona-bedingten Ausnahmen relativieren aktuell diese Regelungen, aber hierbei geht es auch um die Zeit danach.