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Kassen tragen Mehrkosten bei Lieferengpässen
Änderung des Rahmenvertrags: Erleichterungen bei Nicht-Verfügbarkeit
Im April wurden im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz einige Erleichterungen zur Arzneimittelauswahl bei Rabattverträgen für den Fall der Nicht-Verfügbarkeit beschlossen. Zum 1. August wurde nun die diesbezügliche Änderung des Rahmenvertrags vereinbart. Die Corona-bedingten Ausnahmen relativieren aktuell diese Regelungen, aber hierbei geht es auch um die Zeit danach.
Süsel – 12.08.2020, 05:00 Uhr

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