DAZ.online-Umfrageergebnis

2,50 Euro für den Botendienst: Die Apotheker sind gespalten

Berlin - 13.08.2020, 07:00 Uhr

Besser als nichts oder zu wenig? Wie stehen die Apotheker zu den geplanten 2,50 Euro pro Botendienst? (Foto: Schelbert)

Besser als nichts oder zu wenig? Wie stehen die Apotheker zu den geplanten 2,50 Euro pro Botendienst? 
(Foto: Schelbert)


Reichen 2,50 Euro pro Lieferung als Honorar für den Botendienst aus? Das wollte DAZ.online von seinen Lesern wissen. Das Ergebnis: Die einen freuen sich, dass die Vergütung verstetigt wird, die anderen hätten lieber weiterhin 5 Euro pro Lieferung gehabt.

In der kürzlich bekannt gewordenen Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG) ist auch ein Passus enthalten, der für die Apotheken relevant ist. Demnach sollen die Betriebe 2,50 Euro für jede Botendienst-Lieferung erhalten. Aktuell sind es gemäß SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung 5 Euro.

Wie bewerten nun die Apothekenmitarbeiter die Fortsetzung der Vergütung bei gleichzeitiger Halbierung des Honorars? In einer nicht repräsentativen Umfrage von DAZ.online zeigt sich ein zweigeteiltes Bild. Gut ein Drittel (37,16 Prozent) der Leser gab an, die Absenkung nicht nachvollziehen zu können. Immerhin seien die 5 Euro schon nicht kostendeckend gewesen. Exakt gleich viele Teilnehmer (136 von insgesamt 366 Personen) meinen, ein Honorar von 2,50 Euro netto sei besser als nichts. Bevor gar nichts bliebe, sei es besser, den Kompromiss zu akzeptieren.

Jeder Achte findet, 5 Euro waren schon zu wenig

Rund jeder achte Befragte moniert, die 5 Euro seien schon zu wenig gewesen. Für differenzierte Regelungen für Stadt- und Landapotheken sprachen sich 31 DAZ.online-Leser (etwa 8,5 Prozent) aus. Mit "Ist mir egal" antworteten die übrigen 4,5 Prozent der Umfrageteilnehmer.

Das KHZG hat derweil noch einige Hürden zu nehmen. Ein offizieller Entwurf liegt noch nicht vor. Dieser müsste zunächst abgestimmt und dann ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Im Kern geht es darin übrigens um die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland. Wann ein mögliches Gesetz in Kraft treten könnte, ist derzeit noch ungewiss.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Zustellgebühr

von C.Barth am 13.08.2020 um 22:00 Uhr

Wir sind mit unserem Berufsstand so dermaßen am Ende, dass es egal ist, ob wir die Fugen der einstürzenden Mauern mit 5,00 Euro oder mit 2,50 Euro sanieren.

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Brosamen

von Heiko Barz am 13.08.2020 um 12:14 Uhr

Da sind sie wieder die Brosamen der Politiker und KKassen, um die seit über 16 Jahren nötigen Forderungen nach Honorarerhöhungen beim Abrechnungszirkus der Apotheker im Keim zu ersticken. Dass es Kollegen gibt, die sich auch an 2,50€ als Zusatzgebühr erfreuen, kann ich zwar nachvollziehen, aber dadurch werden unsere Honorarprobleme wieder nur weiter nach hinten verdrückt.
Was passierte denn, als wir eine Erhöhung unserer Gebühren für NN und Rezepturen und BTM erstritten haben, mit dem anschließenden Wunsch nach der Angleichung des Honorars zumindest in Höhe der Inflationsrate?
Gabriel lenkte das Problem geschickt durch die Installation eines „Gutachtens“ in weite Ferne. Das H2M Dilemma ist uns ja nur so um die Ohren geflogen, und unsere quicklebendige Standesführung bemühte sich leider erfolgreich, trotz eigener mit ausreichenden Fakten unterlegten Gegengutachten, sich dem Anliegen ihrer zahlungsverpflichteten Apotheker zu widersetzen.
Juristisch ist diese mangelhafte Zuordnung und Verachtung des eigenen Klientels Grund genug, der ABDA das Zwangsgeld zu verweigern: wegen groben Vertrauensverlustes.
Und im Übrigen, da bin ich mir sicher, wird sich die KKassengemeinschaft, mit allem was sie hat, gegen diese Art der Verstetigung einer finanziellen Verpflichtung zur Wehr setzten. Wollen wir wetten?

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Botendienst

von Conny am 13.08.2020 um 8:46 Uhr

Ich freue mich auch über die 2,50 euro, hätte aber lieber 5euro gehabt. Das eine schliesst das andere nicht aus !

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