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FAQ
ABDA gibt Tipps zum Umgang mit dem E-Medikationsplan
Die ABDA hat kürzlich eine Übersicht mit Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um den elektronischen Medikationsplan (eMP) veröffentlicht. Der eMP soll die Kommunikation zwischen den Heilberufen verbessern und so die Arzneimitteltherapiesicherheit steigern. Doch für die Apotheker bringen Arbeiten am
E-Medikationsplan vor allem Verantwortung mit sich – ohne, dass dafür Geld fließen würde.
Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens hat Fahrt aufgenommen. Schon am 30. September 2020 sollen alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Eine Anwendung innerhalb der TI ist der elektronische Medikationsplan (eMP).
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Nun hat die ABDA ein Dokument zu Fragen und Antworten (Frequently Asked Questions, FAQ) zum elektronischen Medikationsplan veröffentlicht. Zunächst arbeitet die Spitzenorganisation der Apotheker die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen elektronischem Medikationsplan und dem Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) heraus. Seit Oktober 2016 haben gesetzlich Krankenversicherte, die drei oder mehr verschriebene Arzneimittel dauerhaft einnehmen, Anspruch auf einen Bundeseinheitlichen Medikationsplan. Die Medikationsdaten aus dem BMP können sie künftig auf den elektronischen Medikationsplan übertragen lassen. Patienten sollen ihren eMP künftig laut Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) durch behandelnde Ärzte, Zahnärzte und Apotheken aktualisieren und auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen.
Plan soll Austausch zwischen Heilberuflern verbessern
Damit Apotheker auf den eMP des Versicherten zugreifen können, muss der Kunde seine elektronische Gesundheitskarte vorlegen und eine sechsstellige PIN eingeben. So dokumentiert der Patient sein Einverständnis, dass der Pharmazeut Einsicht in seine Daten erhält. Der eMP ist die digitale Erweiterung des BMP für den fachberuflichen Austausch, während der Bundeseinheitliche Medikationsplan in erster Linie zur Information des Patienten dient. Neben Arzneimitteln sollen auf dem elektronischen Medikationsplan auch Laborparameter, Allergien und sonstige Hinweise ergänzt werden. Künftig können Ärzte, Zahnärzte und Apotheker auf Grundlage des eMP einen aktualisierten BMP für den Patienten erstellen und ausdrucken.
Wie schon beim BMP sind die Patienten für die Aktualität und Vollständigkeit der gespeicherten Informationen selbst verantwortlich. Sie müssen bei jedem Arzt- und Apothekenbesuch aktiv veranlassen, dass Mitarbeiter die Daten ergänzen. Sie selbst haben jedoch nicht die Möglichkeit, den elektronischen Medikationsplan einzusehen. Daher warnt die ABDA in ihrem FAQ davor, die Informationen aus dem eMP unkritisch als gegeben hinzunehmen: „Vollständigkeit und Aktualität des eMP werden zwar angestrebt, können aber nicht vorausgesetzt werden“.
2 Kommentare
Wir arbeiten gerne umsonst!
von Thomas Eper am 14.08.2020 um 11:20 Uhr
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„Geldfluss“ gehört nach Dagoberts Entenhausen !
von Heiko Barz am 14.08.2020 um 10:32 Uhr
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