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Perseiden-Sternschnuppen im August! Was wird aus unserem Botendiensthonorar? Was wird aus unserem Apothekenstärkungsgesetz? Was wird aus dem Rx-Versandverbot? Wie geht es mit der Corona-Pandemie weiter? Wie zerstört der Zur Rose-Teleclinic-Deal die bewährte Trennung des Arzt- und Apothekerberufs? Und warum schaut die Politik weg? Warum gibt es für Apothekers bei der Pflege des elektronischen Medikationsplans kein Honorar? Fragen über Fragen! Wenn Sie noch Wünsche offen haben: Zurzeit gibt’s reichlich Sternschnuppen!
10. August 2020
Seit Anfang dieses Monats wissen wir: Unsere liebevolle Bitte nach Beibehaltung eines Botendienst-Honorars ist beim Bundesgesundheitsminister angekommen. Allerdings möchte uns das Ministerium ab Oktober nicht mehr 5 Euro je Botengang zugestehen, sondern nur noch die Hälfte! Warum das denn? Keine Ahnung, mein liebes Tagebuch, in der Begründung zum Gesetzentwurf ist nichts dazu zu finden. Da steht nur, dass eine Botendienstvergütung notwendig sei, „um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. Der Botendienst trägt bei dem zunehmenden Anteil der älter werden Bevölkerung damit zu deren Entlastung bei der Zahl der Apothekenbesuche und zur Sicherstellung der Versorgung dieser Personen mit Arzneimitteln bei“. Ja, nett, wunderschön, mein liebes Tagebuch, liest sich gut, vielen Dank – aber warum ist unsere Arbeit dem Ministerium von April bis September 5 Euro wert und danach nur noch die Hälfte? Das Corona-Virus ist noch da, die erhöhten Anforderungen an unseren Schutz beim Botendienst (Desinfektion, Maske) ebenfalls. Wir wissen es nicht. Ein wohlwollender Erklärungsversuch könnte darin liegen, dass man den Botendienst unabhängig von Corona auch in Zukunft würdigen will. Das Ministerium schätzt diesen Service und möchte mit der kleinen Bezuschussung zeigen, dass man sich auch in Regionen mit geringerer Apothekendichte für die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch die Vor-Ort-Apotheke einsetzt. Mein liebes Tagebuch, man könnte nun ebenso wohlgesinnt zwischen den Zeilen herauslesen, dass das Ministerium in Regionen mit geringerer Apothekendichte nicht auf den Versandhandel baut, sondern auf die Apotheke vor Ort. Also, was bleibt uns? Zugreifen und die 2,50 Euro akzeptieren? Oder nachverhandeln? In Apothekerskreisen sind die Reaktionen über dieses Angebot gespalten. Freude bei den einen über das kleine Zubrot, Unverständnis bei den anderen. Mein liebes Tagebuch, wir können noch darüber diskutieren – ein offizieller Entwurf eines „Krankenhauszukunftsgesetzes“, mit dem das 2,50 Euro-Botendiensthonorar ins SGB V geschrieben werden soll, liegt noch nicht vor, derzeit gibt es nur eine „Formulierungshilfe“. Schafft es das Papier in den Status eines Gesetzentwurfs, müsste es noch durch die Hürden des parlamentarischen Verfahrens. Ob und wann das Gesetz in Kraft treten könnte – und ob wir dann wirklich Geld für den Botendienst bekommen – das alles steht noch in den Sternen. Hoffentlich sind die Vorschläge nicht nur Sternschnuppen.
2 Kommentare
Teilnehmer an der Berliner Klagemauer
von Ulrich Ströh am 16.08.2020 um 8:38 Uhr
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Radiologie
von Karl Friedrich Müller am 16.08.2020 um 8:24 Uhr
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