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Pflicht zur Dreifach-Impfung?
Einzelimpfstoff gegen Masern auch als Import nicht mehr verfügbar
Die Masernimpfung ist in Deutschland Pflicht, aber es gibt keine zugelassene Impfung: Zumindest keine, die sich nur gegen Masern richtet. Ein Einzelimpfstoff konnte bislang noch in der Schweiz bestellt werden – nun gibt es Lieferprobleme. Eltern sehen sich dadurch endgültig zur Dreifach-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) gezwungen, oder zu Vierfach-Variante Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMRV).
Seit März dieses Jahres müssen Kinder, die älter als ein Jahr alt sind und eine Schule oder Kita besuchen wollen, gegen Masern geimpft sein oder eine Immunität nachweisen können. Das gleiche gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten und nach 1970 geboren sind. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro, auch können nicht geimpfte Kinder vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden.
Dass in Deutschland kein Einzelimpfstoff gegen Masern zugelassen ist, war bei Einführung der Impfpflicht bekannt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte darin aber kein Hindernis gesehen. Auch im Gesetz (§ 20 Abs. 8 IfSG) heißt es ausdrücklich, die Impfpflicht gelte auch dann, „wenn zur Erlangung von Impfschutz gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen”.
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Der Gesetzgeber hat sich damit über eine Empfehlung des Deutschen Ethikrats hinweggesetzt. In einer Stellungnahme, die dieser zum Thema Impfpflicht veröffentlicht hatte, heißt es, es müsse „die praktische Möglichkeit geschaffen werden, nur gegen diejenige Krankheit zu impfen, auf die sich die Pflicht bezieht”.
Bis vor kurzem hatte es zumindest noch eine Alternative zur Dreifach- oder Vierfach-Impfung gegeben. Eltern, die ihre Kinder gegen Masern, aber nicht – oder erst später – gegen Mumps, Röteln und Windpocken impfen lassen wollten, sowie andere Betroffene konnten bisher den Monoimpfstoff „Measles vaccine live“ (Emergent BioSolutions Berna GmbH) aus der Schweiz bestellen. Dieser ist zwar in der EU nicht zugelassen, konnte aber auf Rezept als Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG bestellt werden.
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