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PDSG Auf Kollisionskurs mit der DSGVO
Datenschützer warnen Krankenkassen vor elektronischer Patientenakte
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber und seine Kollegen aus den Ländern haben massive Probleme mit dem Patientendaten-Schutzgesetz. Sie sind der Auffassung, dass die Regelungen zum Zugriffsrecht auf die elektronische Patientenakte (ePA) sowie das Authentifizierungsverfahren nicht den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen. Die Datenschützer warnen die unter ihrer Aufsicht stehenden Krankenkassen schon jetzt, zum neuen Jahr die ePA nach den Vorgaben des PDSG einzuführen.
Berlin – 19.08.2020, 12:30 Uhr

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Datenschützer warnen Krankenkassen vor elektronischer Patientenakte
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber und seine Kollegen aus den Ländern haben massive Probleme mit dem Patientendaten-Schutzgesetz. Sie sind der Auffassung, dass die Regelungen zum Zugriffsrecht auf die elektronische Patientenakte (ePA) sowie das Authentifizierungsverfahren nicht den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen. Die Datenschützer warnen die unter ihrer Aufsicht stehenden Krankenkassen schon jetzt, zum neuen Jahr die ePA nach den Vorgaben des PDSG einzuführen.
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