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Der ABDA-Gesamtvorstand hält es im Sinne der Patientenversorgung für geboten, die Corona-Sonderregelungen zur Arzneimittelabgabe über die Pandemie hinaus beizubehalten. In einer am heutigen Donnerstag beschlossenen Resolution fordert das Gremium die Politik auf, darüber in ein einen Dialog mit den Apothekern zu treten.
Am heutigen Donnerstag kam der ABDA-Gesamtvorstand erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie in einer sogenannten Hybrid-Sitzung zusammen: Einige Vorstände waren persönlich in der Heidestraße zugegen, andere nahmen per Video zugeschaltet teil. Besprochen wurden nicht nur die jüngsten Entwicklungen beim Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz und dem Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG), sondern auch die Konsequenzen, die sich aus der Coronavirus-Pandemie für die Arzneimittelversorgung in Deutschland und für die Arbeit des Verbands ergeben.
Wie die ABDA in ihrem Newsroom mitteilt, wurde einstimmig eine Resolution beschlossen, die der Bayerische Apothekerverband und der Berliner Apothekerverein initiiert hatten. Darin spricht sich das Gremium dafür aus, die erweiterten pharmazeutischen Handlungsspielräume, die durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordung im April 2020 zeitlich befristet eingeführt worden waren, zu verstetigen – „im Interesse einer dauerhaften Verbesserung der Patientenversorgung“. Nun soll darüber ein Dialog mit der Politik gestartet werden. Was die in dieser Verordnung ebenfalls temporär eingeführte Vergütung des Botendiensts betrifft, kann die ABDA zumindest schon einen teilweisen Erfolg verbuchen: Im ersten KHZG-Entwurf ist eine Verstetigung dieser „Corona-Regel“ vorgesehen – allerdings mit halbierter Honorierung.
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Ebenfalls auf der Agenda der Sitzung stand die Frage, wie die im Herbst anstehenden Mitgliederversammlungen und Wahlen bei ABDA, Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutschem Apothekerverband (DAV) sowie die anstehenden Vorstandswahlen unter Pandemiebedingungen organisiert werden können. Schon am gestrigen Mittwoch hatte der Geschäftsführende ABDA-Vorstand beschlossen, die jeweils mit Vorstandswahlen einhergehenden Mitgliederversammlungen von BAK (26. November 2020), DAV (2. Dezember 2020) und ABDA (9. Dezember 2020) als Hybrid-Veranstaltungen durchzuführen. Das heißt: Eine begrenzte Zahl von Teilnehmern ist vor Ort zugelassen, zudem besteht die Möglichkeit, virtuell via Videokonferenz teilzunehmen. Die Stimmabgabe für nicht vor Ort anwesende Delegierte soll dann über einen sicheren Online-Kanal möglich werden, der notariell begleitet wird.
3 Kommentare
Corona-Sonderabgaberegelungen sollten baldigst enden.
von Axel Schmidt am 23.08.2020 um 12:22 Uhr
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Die Träumer von der ABDA
von Heiko Barz am 21.08.2020 um 11:38 Uhr
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Zusatzkosten
von Christian L am 20.08.2020 um 19:06 Uhr
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