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In einer dreistündigen Online-Informationsveranstaltung erläuterte am gestrigen Mittwoch Sören Friedrich, der bei der ABDA für die Telematik zuständig ist, den Stand der Entwicklung zum E-Rezept. Er wolle den Apothekern die Ängste vor der jetzt laufenden Anbindung an die Telematikinfrastruktur nehmen. Doch es wurde auch deutlich: Auf dem Weg zum E-Rezept ist noch viel zu tun.
Sören Friedrich, Leiter der Telematik-Abteilung der ABDA, war am gestrigen Mittwochnachmittag der einzige Referent bei einer dreistündigen Online-Informationsveranstaltung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein und des Hamburger Apothekervereins. Etwa 200 Verbandsmitglieder folgten den Ausführungen. Gastgeber Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, erklärte, die Apotheken befänden sich am Vorabend der Einführung der Hardware und der ersten Anwendungen. Währenddessen seien zum E-Rezept noch viele Gespräche nötig, um ein Maximum an Sicherheit und Zuverlässigkeit zu erreichen.
Beim TI-Anschluss von den Ärzten lernen
Nach Darstellung von Friedrich liegt die Festlegung der Spezifikationen im Zeitplan. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe müssen die Apotheken bis Ende September an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein, aber dies sei nicht sanktioniert. Da der erste Konnektor erst am 20. Juli 2020 zugelassen wurde, sei dem Bundesgesundheitsministerium klar, dass der September-Termin nicht für alle Apotheken zu halten sei. Friedrich erwartet, dass die Anbindung der Apotheken zehn bis zwölf Monate dauern werde. Er räumte ein, dass jede technische Änderung „mit Schmerzen verbunden“ sei, aber die Apotheker könnten froh sein, beim Anschluss an die TI nicht die Ersten zu sein. So könnten sie von den Erfahrungen der Ärzte lernen. Zum Hintergrund: Der Vorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, hatte gerade erst im DAZ.online-Interview über die großen Probleme der Arztpraxen bei der Anbindung berichtet.
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Die nötigen Installationsarbeiten sieht Friedrich jedoch unproblematisch. Das Anschließen dauere etwa zwei Stunden und die Apotheke könne dabei geöffnet bleiben. Der Konnektor werde parallel zur sonstigen Apotheken-IT angeschlossen, sodass die Warenwirtschaft bei Störungen des Konnektors weiterarbeiten könne. Friedrich betonte, dass Konnektoren in Apotheken und in Rechenzentren gefördert werden. Doch auch bei einem Konnektor in einem Rechenzentrum müssten in der Apotheke die Hardwarevoraussetzungen für eine hochsichere Verbindung dorthin geschaffen werden. Gefördert würden sowohl eHealth-Konnektoren (PTV 3) als auch VSDM-Konnektoren (PTV 1) mit einem eHealth-Update. In jedem Fall müsse das Zertifikat mindestens vier Jahre gültig sein, weil die GKV nicht öfter einen neuen Konnektor finanziere. Apotheker könnten die Gültigkeit des Zertifikates jedoch nicht prüfen, sondern müssten sich auf die Herstellerangaben verlassen. Außer dem Konnektor sind eine Institutionenkarte (SMC-B) und ein elektronischer Heilberufeausweis erforderlich.
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