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Brandenburg
Ärzte und Apotheker wehren sich gegen Teleclinic-Zur Rose-Fusion
Die Trennung von Arzt und Apotheker ist tief verwurzelt im deutschen Gesundheitswesen – und das zu Recht, meinen Pharmazeuten und Mediziner in Brandenburg. In einer gemeinsamen Pressemitteilung appellieren sie an den Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden, genau darauf zu achten, dass die geltenden Regeln eingehalten werden – auch vom niederländischen Versandhändler Zur Rose, der sich erst kürzlich den Telemedizin-Anbieter Teleclinic einverleibt hat.
Im Juli hatte der niederländische Versandhändler den Telemedizin-Anbieter Teleclinic gekauft und damit für massive Proteste innerhalb der Apothekerschaft gesorgt. Denn Arzneimittelverordnung und -abgabe sind hierzulande traditionell strikt getrennt. Ziel ist es, die Verbraucher vor unnötigen Medikamentenverschreibungen zu schützen und zu verhindern, dass Ärzte sich an ihren Verordnungen bereichern.
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Während sich die Politik weitgehend unbeeindruckt zeigt und auf das im Patientendaten-Schutzgesetz verankerte erweiterte Makelverbot verweist, sind die Ärzte in Brandenburg alarmiert. Gemeinsam mit der ortsansässigen Landesapothekerkammer (LAK) protestiert die Landesärztekammer (LÄK) gegen diesen Verstoß gegen das sogenannte Edikt von Salerno. „Schon im Jahr 1241 hat der Stauferkaiser Friedrich II mit seinen Konstitutionen von Salerno die Berufe von Arzt und Apotheker getrennt“, erinnern LAK und LÄK in einer Pressemitteilung. „Hintergrund war, dass Ärzte nicht an ihren Arzneiverordnungen verdienen sollten.“
Ärzte und Apotheker stehen zum Edikt von Salerno
Dieses Prinzip habe sich bis heute bewährt und sei eine der Grundlagen deutscher Gesundheits- und Arzneimittelpolitik. „Dazu stehen auch die Landesärztekammer und die Landesapothekerkammer Brandenburg.“ Die Übernahme der Münchner Teleclinic durch die Schweizer Zur Rose Gruppe betrachten beide Körperschaften „mit einer gewissen Sorge“, heißt es in der Pressemitteilung. „Durch die jetzt erfolgte Übernahme sind der Anbieter von Fernbehandlungen und die Versandapotheken zwar formell getrennte Unternehmen, die aber letztlich im Eigentum der gleichen Gruppe sind“, betonen die Kammern.
LAK-Präsident Jens Dobbert warnt: „Internationale Erfahrungen zeigen, dass es in nahezu allen Ländern, in denen Ärzte aus unterschiedlichsten Gründen an der Abgabe von Medikamenten direkt an die Patienten beteiligt sind, zu steigenden Arzneimittelausgaben und teilweise auch zu einem unerwünschten Mehrverbrauch an Medikamenten kommen kann.“ Und Frank-Ulrich Schulz, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, ergänzt: „Ebenso wie die freie Arztwahl darf zudem die freie Apothekenwahl als Recht der Patienten auch bei der Fernbehandlung nicht angetastet werden.“ Darüber hinaus seien bei der Fernbehandlung die Vorgaben der ärztlichen Berufsordnungen zu beachten.
Gesetzgeber soll wachsam sein
Ärzte und Apotheker mahnen dazu, die Aktivitäten der Unternehmensgruppe streng zu überwachen. „Die Landesärztekammer und die Landesapothekerkammer Brandenburg appellieren an Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden, sehr genau darauf zu achten, dass in Deutschland geltende Regelungen ohne Wenn und Aber respektiert werden.“ Dies gelte insbesondere für das in diesem Jahr mit dem Patientendaten-Schutzgesetz festgeschriebene Makelverbot, das Rezeptzuweisungen durch Ärzte an bestimmte Apotheken untersagt. Es soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.
2 Kommentare
Kollege Dobbert!
von Wolfgang Müller am 25.08.2020 um 22:07 Uhr
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AW: Kollege Dobbert
von Benjamin Schäfer am 26.08.2020 um 13:58 Uhr
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