Kommentar zu Honorierung

Eckpunkte für Dienstleistungen setzen!

Süsel - 27.08.2020, 10:30 Uhr

Der Botendienst verdient eine Honorierung abseits der für pharmazeutische Dienstleistungen vorgesehenen Vergütung. (Foto: Schelbert)

Der Botendienst verdient eine Honorierung abseits der für pharmazeutische Dienstleistungen vorgesehenen Vergütung. (Foto: Schelbert)


Die Mahnung von DAV-Chef Fritz Becker, die Honorare für den Botendienst und für neue pharmazeutische Dienstleistungen unabhängig voneinander zu betrachten, ist richtig und wichtig. Doch die ABDA hat es leider selbst versäumt, rechtzeitig klare Eckpunkte für die Dienstleistungen zu setzen. Dann wäre eine solche Warnung jetzt nicht nötig, meint DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in einem Kommentar.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker, hat am gestrigen Mittwoch im ABDA-Newsroom gemahnt, dass die Finanzierung des Botendienstes „zusätzlich und unabhängig vom ohnehin zu knappen Volumen für pharmazeutische Dienstleistungen gesichert werden“ müsse. Offenbar sah sich Becker dazu veranlasst, weil das dauerhafte Botendiensthonorar nach jüngsten Meldungen im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) und damit im selben Regelwerk wie das geplante Honorar für Dienstleistungen berücksichtigt werden soll. Becker erklärte, die Abgeordneten sollten nicht „alles in einen Topf werfen“. Dieser Mahnung ist unbedingt zuzustimmen.

Eckpfeiler für Dienstleistungen fehlen

Doch leider scheint die ABDA keineswegs unschuldig an der jetzigen Situation zu sein, in der eine Vermengung ganz verschiedener Leistungen und Honorare befürchtet werden muss. Denn die ABDA hatte angesichts des langen Wartens auf das VOASG alle Zeit der Welt, sich zu positionieren und Eckpfeiler für die künftigen pharmazeutischen Dienstleistungen zu setzen. Die ABDA hätte ein Angebot an die Gesellschaft formulieren können, damit die Öffentlichkeit Interesse an solchen Leistungen bekommt und sie von der Politik einfordert. Die ABDA hätte auch eine Vorstellung entwerfen können, welche Leistungen für das absehbare Honorar erbracht werden können und welche nicht. Doch stattdessen hat die Bundesapothekerkammer hinter verschlossenen Türen einen Katalog potenzieller Dienstleistungen entwickelt, der sogar unter Apothekern als das bestgehütete Geheimnis gilt. Mit der Geheimhaltung sollte verhindert werden, dass die Vorschläge vor Verhandlungen mit den Krankenkassen zerredet werden. Doch selbst wenn man dieses Argument akzeptiert, hätte es nicht dagegen gesprochen, einen Rahmen möglicher Leistungen vorzuschlagen.

Fondsfinanzierung für Leistungen ohne Abgabebezug

Da die ABDA dies aber nicht getan hat, sei hier an die wesentlichen Motive für die geplante Regelung zu den honorierten Dienstleistungen erinnert. Inhaltlich geht es seit den Bemühungen um die Pharmazeutische Betreuung in den 1990er Jahren darum, pharmazeutische Leistungen zu etablieren, die mit der Gesamtmedikation eines Patienten, aber nicht zwangsläufig mit einer bestimmten Arzneimittelabgabe zusammenhängen. Mangels Honorar gehört diese Betreuung noch immer nicht zu den Regelleistungen, aber ohne die weit verbreitete Anwendung fehlt das öffentliche Bewusstsein für den Wert neuer pharmazeutischer Dienstleistungen. Da diese Leistungen nicht mit einer einzelnen Arzneimittelabgabe zu verknüpfen sind, kann die Abgabe nicht als Auslöser für die Honorierung dienen. Nur deshalb wurde im VOASG die komplizierte, aber in diesem Fall sinnvolle Fondsfinanzierung für die neuen Leistungen gewählt. Dies gilt es immer wieder zu betonen.

Eigenständige Honorierung für Botendienst und Impfungen nötig

Die verschiedenen Honorierungskonzepte und natürlich auch die unterschiedlichen Finanzierungsquellen müssen sorgfältig unterschieden und jeweils angemessen angewendet werden. Es wäre widersinnig, eine gut abgrenzbare und abrechenbare Einzelleistung mit einem klaren Auslöser über einen gedeckelten Fonds zu honorieren. Das Botendiensthonorar funktioniert auch jetzt gut ohne diesen Umweg und es gibt keinen Anlass, die Ausgaben für eine so klar definierte Leistung zu deckeln. Auch für das Impfen – sei es im Modellprojekt oder irgendwann als Regelleistung – sind kein Fonds und keine Deckelung nötig. Der neue Honorartopf aus der Erhöhung des Festzuschlags für Rx-Arzneimittel sollte nur für Dienstleistungen verwendet werden, die erstens pharmazeutisch sind und sich zweitens auf die ganze Medikation und nicht auf bestimmte Packungen beziehen. Nur für solche Fälle ist diese Konstruktion sinnvoll. Wenn die ABDA dies deutlich genug vermittelt und solche Leistungen vorgeschlagen hätte, müsste Herr Becker jetzt nicht warnen.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

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von Anita Peter am 27.08.2020 um 10:45 Uhr

Das schreibe ich seit Jahren, die Beratung ohne einen anschliessenden Verkauf machen wir für lau. Anstatt sich irgendeinen neuen, defizitären Firlefanz auszudenken, muss diese Leistung erstmal honoriert werden.

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