AZ-Tipp Apothekenverkauf

Ein guter Vertrag sichert die erfolgreiche Übergabe

Traunstein - 31.08.2020, 10:30 Uhr

Was ist beim Kaufvertrag über eine Apotheke zu beachten? (x / Foto: boonchok / stock.adobe.com)

Was ist beim Kaufvertrag über eine Apotheke zu beachten? (x / Foto: boonchok / stock.adobe.com)


Nachdem ein Käufer für die Apotheke gefunden und eine weitgehende Einigung über den Kaufpreis erzielt wurde, ist es an der Zeit, die Vertragsverhandlungen in Angriff zu nehmen und Vertragsdetails auszuarbeiten. Was gilt es dabei zu beachten?

Bei den Vetragsverhandlungen für einen Apothekenverkauf geht es zunächst einmal um die allgemeine Optimierung der Verkaufskonditionen. Bei den Verhandlungen sollten neben dem Verkäufer und Käufer auch ein oder zwei Steuerberater sowie ein bis zwei Rechtsanwälte anwesend sein – im besten Fall alle mit ausreichend Branchenkenntnissen und Spezialisierung auf den Heilberuf. Der zentrale Punkt eines jeden Verhandlungsprozesses ist der Kaufvertrag und die in ihm vorformulierten Zahlen und Fakten. Verhandelt werden unter anderem Details zum Kaufpreis der Apotheke, das genaue Übernahmedatum, Übernahmeregelungen zu Räumlichkeiten und laufenden Geschäftsbeziehungen sowie Regelungen die Übergangsphase betreffend.

Apothekenspezifische Aspekte bei der Immobilie

Von besonderer Bedeutung für den Betrieb der Apotheke ist die Immobilie. Im Vergleich zum Beispiel zu einem klassischen Büroflächenmietvertrag müssen dabei apothekenspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Sollten diese nicht oder unzureichend geregelt sein, so können daraus erhebliche Konsequenzen für alle Beteiligten entstehen, bis hin zur Unwirksamkeit des Mietvertrags. Weitere  wichtige Bestandteile des Kaufvertrags sind das Warenlager, die Umsatzsteuer-
Regelung und die Haftung. Besonders wichtig ist auch, dass Verkäufer und Käufer sich über die Modalitäten des Übergangs verständigen, denn nur dann läuft dieser zur Zufriedenheit aller Beteiligten – auch der Mitarbeiter und der Kunden – ab.

Welche Details hierbei zu beachten sind, beschreiben Rechtsanwalt Christian Gernoth und Steuerberater Nicolas Dongus im dritten Teil der Serie zum Apothekenverkauf in der aktuellen AZ 2020, Nr. 36, S. 6.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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