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DAV-Patientenbeauftragter Groeneveld zum neuen Vertriebsweg
„Hämophilie-Patienten müssen sich keine Sorgen machen“
Ab 1. September werden Patienten mit Hämophilie durch öffentliche Apotheken mit den notwendigen Faktorpräparaten versorgt. Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes, ist überzeugt: Die Apotheken übernehmen die Verantwortung gerne.
Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde der Vertriebsweg für Hämophilie-Präparate neu geordnet. Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach pharmazeutische Hersteller diese Medikamente direkt an Ärzte und Versorgungszentren geliefert haben, ist Geschichte. Ab dem morgigen Dienstag müssen die behandelnden Ärzte wie bei jedem anderen Arzneimittel eine Verordnung ausstellen, die die Patienten in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können.
Diese Änderung soll unter anderem für transparentere Preise sorgen. Die Faktorpräparate unterliegen nun wie andere rezeptpflichtige Arzneimittel der Arzneimittelpreisverordnung. Es handelt sich allerdings um eine anspruchsvolle Ware: Die Arzneimittel müssen stets kühl transportiert und gelagert werden und bedeuten für die Apotheken zusätzliche Dokumentations- und Meldepflichten.
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Ob alle Apotheken der neuen Aufgabe mit Freude entgegenblicken, ist nicht sicher. Zwar ist es ein lukrativer Markt. Doch das Handling der Präparate ist nicht Ohne und der hohe Preis der Arzneimittel kann für Apotheken auch ein Risiko sein. Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat jedoch keine Zweifel: „Die öffentlichen Apotheken in Deutschland übernehmen gerne die Verantwortung für die Arzneimittelversorgung von Hämophilie-Patienten“, lässt er in einer Pressemitteilung verlauten. „Arzneimittel gehören grundsätzlich in die Apotheke, denn dort stehen auch die Arzneimittelfachleute zur Verfügung. Hämophilie-Patienten müssen sich keine Sorgen machen, denn die Änderung des Vertriebswegs wird keinesfalls eine Beeinträchtigung ihrer Versorgung bedeuten.“
Für GKV-Versicherte kann nun eine Zuzahlung anfallen
Groeneveld weist allerdings auch darauf hin, dass sich gesetzlich versicherte Hämophilie-Patienten nun auf gesetzliche Zuzahlungen einstellen müssen. Um finanzielle Härten zu vermeiden, könne aber in vielen Fällen eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden.
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