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Sonderkonditionen für mea-Apotheken
Sanacorp kooperiert mit RED
Der Pharmagroßhändler Sanacorp und der Software-Anbieter RED Medical arbeiten künftig zusammen. Dadurch erhalten mea-Apotheken besondere Konditionen, wenn sie sich über RED telematik an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen. Das Besondere: Der Konnektor steht nicht in der betreffenden Apotheke, sondern in einem zentralen Rechenzentrum.
Das Münchner Unternehmen RED Medical nutzt die Gunst der Stunde, um den Apothekenmarkt zu erobern. Bisher vor allem im ärztlichen Bereich aktiv, bietet RED jetzt auch den Offizinen an, sich über eine sogenannte Konnektorenfarm an die Telematikinfrastruktur anzubinden.
In einer Pressemitteilung vom heutigen Montag informiert die Firma über eine neue Kooperation mit dem Pharmagroßhändler Sanacorp. Demnach sollen alle Betriebe, die Teil der Apothekenkooperation „mea – meine apotheke“ sind, besondere Konditionen erhalten, wenn sie auf den RED-Service setzen. „Wir freuen uns, mit Sanacorp einen weiteren, sehr bedeutenden Partner für RED telematik gewonnen zu haben“, sagt RED-Geschäftsführer Jochen Brüggemann. „Gemeinsam haben wir ein attraktives Angebot für alle mea Apotheken geschnürt, das diesen einen noch einfacheren und kostengünstigeren Einstieg in die Telematik-Infrastruktur ermöglicht.”
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RED Medical ist bekannt als Hersteller von Arztsoftware. Zudem bietet das Unternehmen unter dem Namen RED connect ein System für Videosprechstunden an. Mit RED telematik erweitert die Firma ihren Adressatenkreis um die Apotheker: Denn die Möglichkeit auf einen stationären E-Health-Konnektor zu verzichten und stattdessen den Anschluss über ein Rechenzentrum zu wählen, steht nicht nur Arztpraxen, sondern auch Apotheken offen. Nach Angaben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist diese Lösung voll erstattungsfähig.
Aktuell wirbt RED in Apothekerkreisen stark für die Nutzung seiner Konnektorenfarm. Das gefällt vor allem den Mitbewerbern eher weniger. Sowohl mit Awinta als auch mit CGM Lauer war RED kürzlich aneinandergeraten. Die Konkurrenten hätten aus der Sicht des Münchner Unternehmens Unwahrheiten verbreitet, was zum Beispiel die Kostenerstattung für den Anschluss durch die Krankenkassen betrifft, wenn der Konnektor nicht in der Apotheke, sondern im Rechenzentrum steht.
Die Offizinen müssen bis spätestens 30. September an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Lassen sie diese Frist verstreichen, drohen ihnen jedoch nach aktuellem Stand keine Sanktionen.
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