Zwischenlösung in Sicht?

BMG prüft Verlängerung derzeitiger Botendienstvergütung

Berlin - 02.09.2020, 11:45 Uhr

Jens Spahn denkt über eine fließende Verlängerung der Botendienst-Vergütung nach. (imago images / Oliver Schaper)

Jens Spahn denkt über eine fließende Verlängerung der Botendienst-Vergütung nach. (imago images / Oliver Schaper)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, eine Verlängerung der Botendienst-Vergütung, wie sie jetzt in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelt ist, über den 30. September hinaus zu prüfen. Eine dauerhafte Regelung soll dann im Gesetzgebungsverfahren für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz beraten werden.

Das Bundeskabinett hat heute dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Entwurf des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG) zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, 4,3 Milliarden Euro in die Modernisierung, nicht zuletzt in die Digitalisierung, von Krankenhäusern zu investieren. Für Apotheken rückte das Vorhaben vor allem deshalb in den Fokus, weil in einer anfänglichen Formulierungshilfe eine Regelung zur Botendienstvergütung vorgesehen war. Im Sozialgesetzbuch V sollte geregelt werden, dass Apotheken für Botendienste im GKV-Bereich 2,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer abrechnen können. Doch diese Bestimmung ist im jetzt beschlossenen Entwurf nicht mehr enthalten. Vergangene Woche war bekannt geworden, dass das Thema in das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) verschoben werden soll, das am 
11. September erstmals im Bundestag beraten wird.

Spahn kündigte bei einer Pressekonferenz anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses aber an, auch eine Verlängerung der derzeitigen Vergütungsreglung zu prüfen. Dass die Apotheken für Botendienste gegenwärtig 
5 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bei Krankenkassen und privaten Krankenversicherern abrechnen können, ist in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelt. Dort ist allerdings auch vorgesehen, dass diese Honorierung Ende September ausläuft, während die anderen Pandemie-Sonderregelungen bis Ende März 2021 gelten – sofern der Bundestag nicht zuvor feststellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite vorher beendet ist.

Eine solche vorläufige Verlängerung hätte klare Vorteile: Sie könnte rasch per Verordnung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes vorgenommen werden und zudem verhindern, dass eine Lücke bei der Vergütung entsteht. Denn bis das VOASG endgültig beschlossen ist, kann noch Zeit ins Land gehen – und was dort am Ende wirklich geregelt ist, ist auch noch nicht abzusehen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Spahn will prüfen.....

von Heiko Barz am 02.09.2020 um 18:50 Uhr

Spahn KÜNDIGT an zu prüfen, ob die Botendienstpauschale in ein einem Gesetz zu fixieren sei.......wie war das denn noch im Koalitionsvertrag? ..........wir werden uns um das RXVV kümmern....... wenn man diese Realität noch erinnert, dann wird doch schnell klar, was diese hohlen Sprüche zu bedeuten haben. Und die ALTE HERRENRIEGE, der wir ein Großteil unseres Dilemmas zu verdanken haben, machen sich- auch wohl wegen ihres offensichtlichen Versagens - einen schlanken Fuß und tauchen ab.

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