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In Österreich ist er bereits in Bipa-Drogeriemärkten und Apotheken erhältlich, bald soll es auch in Deutschland so weit sein: Das Wiener Startup tFRWD will in Kürze ein Corona-Testkit auf den Markt bringen, bei dem kein – oft als unangenehm empfundener – Nasen-Rachenabstrich vorgenommen werden muss, sondern das notwendige Material durch Gurgeln mit einer Testlösung gewonnen wird.
Das Angebot an Coronatests wird immer breiter: Neben dem klassischem Nasen-Rachenabstrich gibt es mittlerweile Antikörpertests und als nächstes werden Antigentests zur Verfügung stehen. In Österreich gibt es den PCR-Test nun in einer Grugel-Variante für zu Hause. Dahiner steht das Wiener Startup tFRWD
Das Ganze funktioniert folgendermaßen: Man gurgelt 60 Sekunden mit der mitgelieferten Kochsalzlösung und spuckt diese anschließend in ein Röhrchen. Während des Vorgangs muss man sich mit dem Smartphone filmen. Das hat den Hintergrund, erklärt Veit-Ander Aichbichler, Mitbegründer/Geschäftsführer von tFRWD, dass sich niemand ein negatives Testergebnis „erschleichen“ kann. Das so gewonnene Material wird anschließend in zertifizierten Labors mittels PCR-Verfahren, das derzeit als Goldstandard gilt, getestet. Laut Pressemeldung wird das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden garantiert. In Österreich wird dazu das Testkit entweder von UPS abgeholt oder selbst zur Post gebracht. Falls dies vor 12 Uhr passiert, ist das Material in der Regel am nächsten Vormittag im Labor und wird gleich ausgewertet. Verkauft wird das Kit für 129 Euro bei den Bipa-Drogeriemärkten sowie in rund 100 Apotheken.
Die Markteinführung in Deutschland wird derzeit vorbereitet. Als Partner habe man, so Aichbichler, „die größten Laboranbieter Deutschlands“ gewinnen können. Mit einer großen deutschen Drogeriemarktkette sei man im Gespräch. Der Vertrieb über Apotheken ist ebenfalls geplant.
Hier gibt es allerdings in Deutschland derzeit rechtliche Probleme. Zwar hat das Bundesgesundheitsministerium geäußert: „Wird dem Patienten lediglich ein Probeentnahme-Set zur Verfügung gestellt, das nach erfolgter Probennahme an das Labor zurückgeschickt wird und das Labor übermittelt das Testergebnis, steht die Medizinprodukte-Abgabeverordnung dem nicht entgegen.“
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Aber die ABDA ist anderer Ansicht: Auch die Abgabe von Probenbehältnissen, in denen Körperproben gesammelt und anschließend „in vitro“ untersucht werden sollen, fielen unter das Verbot in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV), wenn sie für den direkten oder indirekten Nachweis von COVID-19 bestimmt sind. Für seinen Gurgeltest ist das laut Aichbichler allerdings kein Problem: Dieser sei ohnehin kein Medizinprodukt und daher von dem Verbot nicht betroffen.
In Österreich erfreut sich der Test laut Pressemeldung schon großer Beliebtheit: Er wird von der österreichischen Regierung bereits im Zuge der „Drive-Through-Stationen“ für einreisende Touristen angewendet und ab Herbst sollen auch Schulkinder damit getestet werden. Einsatzmöglichkeiten sehen die Anbieter zudem bei Kultur- und Sportveranstaltungen einschließlich Musikfestivals und Konzerten sowie in Tourismusregionen.
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