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Der parlamentarische Betrieb startet wieder
VOASG soll noch dieses Jahr in Kraft treten
Die parlamentarische Sommerpause geht dem Ende zu. Nächste Woche starten in Berlin wieder die Plenumssitzungen des Bundestags und des Bundesrats. Was erwartet die Apotheken? Das Bundesgesundheitsministerium geht mittlerweile davon aus, dass das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten wird.
Eine wirkliche Sommerpause konnte die Politik 2020 nicht einlegen – dafür sorgte die Corona-Pandemie. Dennoch: Klassische Plenar- und Ausschusssitzungen gab es einige Wochen nicht. Damit ist nächste Woche aber Schluss. Auch die für Apotheken relevanten Gesetzgebungsverfahren werden damit wieder angeschubst. So wird sich am 18. September der Bundesrat abschließend mit dem Patientendaten-Schutzgesetz befassen, in dem das Zuweisungs- und Makelverbot für (E-)Rezepte geregelt ist. Die ABDA hatte sich im Gesetzgebungsverfahren vergeblich bemüht, dass das Makelverbot auch technisch abgesichert wird. Die nun im PDSG gefundene Regelung ist auch aus Sicht der Apothekenrechtsexperten Professor Hilko Meyer und Dr. Elmar Mand bedrohlich lückenhaft. Dass es im Rahmen des PDSG noch zu Änderungen kommt, ist allerdings unwahrscheinlich.
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Die nächste Chance nachzubessern, dürfte das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) bieten, das heute in einer Woche, am 11. September, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht. Am 16. September geht es weiter mit der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Als Experten zur Anhörung geladen sind neben den üblichen Verbänden auch der Rechtsanwalt und Apothekenrechtler Dr. Morton Douglas. Zudem Iris an der Heiden, die einst für die Agentur 2HM schon das BMWi-Gutachten zum Apothekenmarkt betreute und mittlerweile beim IGES-Institut arbeitet – von dort erwartet man dieser Tage bekanntermaßen ebenfalls ein Gutachten zur Rx-Preisbindung. Als dritter Einzelsachverständiger ist Sebastian Kluckert, Professor für Öffentliches Recht an der Bergischen Universität Wuppertal, geladen. Er wird den Fokus auf die Vereinbarkeit der geplanten sozialrechtlichen Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung mit dem Unionsrecht legen. Eine Stellungnahme der EU-Kommission zu den Plänen steht nach wie vor aus.
Mittlerweile ist auch der weitere Zeitplan bekannt: Demnach geht das Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass die abschließende Beratung des VOASG im Bundestag Ende Oktober stattfindet. Dann könnte im November der Bundesrat folgen – und das Gesetz Mitte Dezember in Kraft treten. Welche Regelungen das VOASG am Ende wirklich enthalten wird, bleibt allerdings abzuwarten.
Falls beim Makelverbot keine Nachbesserung erfolgen sollte: Ein neues Digitalisierungsgesetz hat das Bundesgesundheitsministerium übrigens auch schon in Planung. Dazu soll im Herbst ein Referentenentwurf vorgelegt werden.
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