Kosten für TI-Anbindung

OHG-Apotheken – bekommt jeder Gesellschafter die Betriebskostenpauschale?

Stuttgart - 07.09.2020, 15:00 Uhr

Durch eine Ergänzung zur TI-Erstattungsvereinbarung hat nun jeder OHG-Gesellschafter Anspruch auf eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 449 EUR, informiert die AK Berlin.(s / Foto: tongpatong / stock.adobe.com) 

Durch eine Ergänzung zur TI-Erstattungsvereinbarung hat nun jeder OHG-Gesellschafter Anspruch auf eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 449 EUR, informiert die AK Berlin.(s / Foto: tongpatong / stock.adobe.com) 


Wie läuft die Erstattung des elektronischen Heilberufsausweises bei OHG-Apotheken? Erhält die Apotheke einmalig 449 Euro oder hat jeder Gesellschafter Anspruch darauf? Aufgrund einer Ergänzung zur TI-Erstattungsvereinbarung sieht es für die einzelnen Gesellschafter ganz gut aus.

Am 30. September müssen alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Unter anderem sind hierfür ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und eine SMC-B-Karte erforderlich. Ein eHBA benötigt grundsätzlich jeder Apotheker, um sich persönlich gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifizieren und elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben sowie E-Mails signieren oder ver- und entschlüsseln zu können. Die SMC-B authentisiert die Institution Apotheke an der TI und ermöglicht die Signatur der Apotheke, nicht der Person. Für ihre finanziellen Aufwendungen erhalten die Apotheken laut TI-Erstattungsvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 449 Euro. Doch was ist, wenn die Apotheke als OHG geführt wird?

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Was Sie zur Kostenerstattung wissen müssen

Die Apothekerkammer Berlin informiert ihre Mitglieder in einem aktuellen Schreiben über die Kostenerstattung für OHG-Apotheken. Sie konkretisiert eine frühere Aussage vom 3. September 2020 aus Kammer aktuell 54/2020. Hier hatte die AK Berlin zunächst darauf hingewiesen, dass je Betriebsstätte nur eine SMC-B und ein HBA benötigt werden und dass deshalb auch nur für eine SMC-B und einen HBA eine Erstattung nach der TI-Erstattungsvereinbarung geleistet wird. Doch: „Bei der Erstattung des HBA für OHG-Gesellschafter hat es eine Ergänzung zur TI-Erstattungsvereinbarung gegeben. Danach hat nun jeder OHG-Gesellschafter Anspruch auf eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 449,00 Euro. Die Erstattung erfolgt durch den Notdienstfonds.“

Nachweis der Gesellschafterstruktur an TI-Abrechnungsstelle

Dazu sei es notwendig, dass im Rahmen der TI-Antragstellung der jeweilige Vertretungsbefugte dem Notdienstfonds als Abrechnungsstelle für die TI-Vereinbarung einen entsprechenden Nachweis der Gesellschafterstruktur übersende, erklärt die AK Berlin, wie eine Kopie der Betriebserlaubnis, des Handelsregisterauszugs oder des Gesellschaftervertrags. 

Bei monatlich laufenden Kosten für die SMC-B von 6,30 Euro zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes deckt die einmalige Erstattungspauschale die Kosten für 60 Monate.

Weitere Informationen zur Refinanzierung und Abwicklung der TI-Kosten hat auch der Nacht- und Notdienstfonds des DAV zusammengestellt. 


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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