Landgericht Köln

Apothekerin wegen verunreinigter Glucose-Mischung angeklagt

Berlin - 08.09.2020, 13:30 Uhr

Tod nach Glucose-Test: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen eine Kölner Apothekerin. (c / Foto: Gerhardt Seyberth / stock.adobe.com)

Tod nach Glucose-Test: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen eine Kölner Apothekerin. (c / Foto: Gerhardt Seyberth / stock.adobe.com)


Ende September vergangenen Jahres sorgte der tragische Tod einer Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes für Schlagzeilen: Die junge Frau hatte zuvor eine Glucose-Mischung aus der Kölner Apotheke zu sich genommen – doch diese war toxisch verunreinigt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Köln eine 50-jährige Apothekerin angeklagt. Der Angeschuldigten wird fahrlässige Tötung und versuchter Mord durch Unterlassen vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen eine Apothekerin erhoben. Sie steht im Zentrum der tragischen Ereignisse, die sich vor fast einem Jahr in der Heilig Geist-Apotheke in Köln-Longerich abgespielt haben. An zwei Frauen wurden toxisch verunreinigte Glucose-Mischungen zur Herstellung von Glukosetoleranztests bei Schwangeren abgegeben – in einem Fall mit tödlichen Folgen.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Köln ihre Anklageschrift gegen die Apothekerin vorgelegt. Damit ist nun das Landgericht Köln am Zug: Es muss entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung und damit das Hauptverfahren zulässt.

Wie das Gericht mitteilt, wirft die Staatsanwaltschaft der beschuldigten Apothekerin – für sie gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung – zwei Taten vor. Zum einen geht die Ermittlungsbehörde davon aus, dass die Apothekerin durch Fahrlässigkeit den Tod beziehungsweise die Körperverletzung von zwei Apothekenkundinnen verursacht hat. Und zwar, indem sie unbewusst durch eine sorgfaltswidrige Verwechselung von Standgefäßen Glucose-Monohydrat mit Lidocainhydrochlorid verunreinigte. Dieses sei später als Glucoseabfüllung in der Apotheke an Kundinnen ausgegeben worden.

Während eine Kundin den bitteren Geschmack der mit der verunreinigten Glucose hergestellten Lösung erkannte und deswegen am 17. September 2019 in der Praxis ihres Gynäkologen nur einen Schluck der Lösung getrunken habe, habe die andere Schwangere zwei Tage später morgens in derselben Praxis die Lösung ganz ausgetrunken. Während sich die erste Frau nach einer stationären Aufnahme rasch von der Lidocainvergiftung erholt habe und die Klinik am nächsten Tag verlassen konnte, ging es für die zweite Patientin tödlich aus. Sie wurde vormittags bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert, wo sie mangels Puls reanimiert werden musste. Gleichzeitig wurde im Wege eines Notkaiserschnitts ihr Kind zur Welt gebracht – es starb laut Staatsanwaltschaft am darauffolgenden Tag an seiner Frühgeburtlichkeit oder an einer Lidocainvergiftung. Seine Mutter starb noch am Nachmittag des gleichen Tags an der Vergiftung.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Apotheker oder PTA

von Christian L am 08.09.2020 um 16:15 Uhr

Ist der Redaktion bekannt, wer die Herstellung der Lösung bzw. die Prüfung der Ausgangssubstanzen durchgeführt hatte?
Üblicherweise liegt dies im Aufgabengebiet von PTAs, was letztlich von Apothekern abgesegnet wird. Sollte dieser Umstand hier zugrunde liegen, könnte das Auswirkungen auf betriebliche Abläufe haben.

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