Stellungnahme zur Kritik von Datenschützern

BMG verteidigt Patientendaten-Schutzgesetz

Am 18. September steht im Bundesrat der zweite Durchgang für das Patientendaten-Schutzgesetz an. Voraussichtlich werden es die Länder passieren lassen. Unumstritten ist das Gesetz, das auch das Makel- und Zuweisungsverbot für (E-)Rezepte enthält, allerdings nicht. Vor allem bei Datenschützern stehen die Regelungen zur elektronischen Patientenakte in der Kritik. Das Bundesgesundheitsministerium sieht jedoch keinen Anlass, zurückzurudern. Warum, erklärt es in einer Stellungnahme.