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Stellungnahme zur Kritik von Datenschützern
BMG verteidigt Patientendaten-Schutzgesetz
Am 18. September steht im Bundesrat der zweite Durchgang für das Patientendaten-Schutzgesetz an. Voraussichtlich werden es die Länder passieren lassen. Unumstritten ist das Gesetz, das auch das Makel- und Zuweisungsverbot für (E-)Rezepte enthält, allerdings nicht. Vor allem bei Datenschützern stehen die Regelungen zur elektronischen Patientenakte in der Kritik. Das Bundesgesundheitsministerium sieht jedoch keinen Anlass, zurückzurudern. Warum, erklärt es in einer Stellungnahme.
Berlin – 10.09.2020, 11:00 Uhr

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BMG verteidigt Patientendaten-Schutzgesetz
Am 18. September steht im Bundesrat der zweite Durchgang für das Patientendaten-Schutzgesetz an. Voraussichtlich werden es die Länder passieren lassen. Unumstritten ist das Gesetz, das auch das Makel- und Zuweisungsverbot für (E-)Rezepte enthält, allerdings nicht. Vor allem bei Datenschützern stehen die Regelungen zur elektronischen Patientenakte in der Kritik. Das Bundesgesundheitsministerium sieht jedoch keinen Anlass, zurückzurudern. Warum, erklärt es in einer Stellungnahme.
BMG verteidigt Patientendaten-Schutzgesetz
Am 18. September steht im Bundesrat der zweite Durchgang für das Patientendaten-Schutzgesetz an. Voraussichtlich werden es die Länder passieren lassen. Unumstritten ist das Gesetz, das auch das Makel- und Zuweisungsverbot für (E-)Rezepte enthält, allerdings nicht. Vor allem bei Datenschützern stehen die Regelungen zur elektronischen Patientenakte in der Kritik. Das Bundesgesundheitsministerium sieht jedoch keinen Anlass, zurückzurudern. Warum, erklärt es in einer Stellungnahme.
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