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Mutmaßliche Rezeptzuweisung
Noweda unterstützt Apotheker bei juristischen Schritten gegen TeleClinic
Der Telemedizin-Anbieter TeleClinic ist seit Juli Teil der Zur Rose-Gruppe und hat seitdem viel Ärger am Hals. Weil der Dienstleister apotheken.de die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beendete, steht Teleclinic ohne technischen Partner da, der die Anbindung an die Vor-Ort-Apotheken ermöglicht. Doch statt den Patienten die Ausstellung von Papierrezepten nun aktiv anzubieten, laufen die elektronischen Verordnungen in nur eine deutsche Versandapotheke. Nun hat ein Apotheker aus Bayern mit Unterstützung der Apothekergenossenschaft Noweda rechtliche Schritte gegen TeleClinic eingeleitet.
Diesen Deal hatte sich die Zur Rose-Gruppe wahrscheinlich unkomplizierter vorgestellt: Als sie sich Deutschlands Telemedizin-Marktführer TeleClinic im vergangenen Juli für einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag einverleibte, gab es die Anbindung an mehrere tausend Vor-Ort-Apotheken gleich obendrauf. TeleClinic arbeitete damals mit dem Dienstleister apotheken.de zusammen. Die Patienten konnten die E-Rezepte aus den Fernbehandlungen auf diese Weise unkompliziert und direkt an ihre ausgewählte Vor-Ort-Apotheke weiterleiten.
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Doch die Übernahme von TeleClinic durch die DocMorris-Muttergesellschaft Zur Rose war für den Dienstleister apotheken.de die „Überschreitung einer roten Linie“. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Akquisition kappte man die Schnittstelle zum Telemedizinanbieter. Ein Vorgang, der in Apothekerkreisen für große Zustimmung sorgte und der vom Landgericht Stuttgart inzwischen für rechtmäßig erklärt wurde.
Schließlich droht mit der neuen Unternehmensstruktur die im deutschen Gesundheitswesen tief verwurzelte und bewährte Trennung von Arzt und Apotheker ausgehebelt zu werden. Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen apotheken.de und TeleClinic würde bedeuten, dass apotheken.de „nunmehr das gewandelte Geschäftsmodell der Verfügungsklägerin (TeleClinic, Anm. der Red.) und das Geschäftsmodell von DocMorris“ unterstützen müsse, schrieb das Landgericht Stuttgart in den bereits am Verhandlungstag vorgelegten Urteilsgründen. Und das, „obwohl dieses Geschäftsmodell den Interessen der Apotheken vor Ort zuwiderläuft“. Deswegen sei die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar.
Seitdem ist es für die fernbehandelten Patienten nur sehr eingeschränkt möglich, ihre E-Rezepte an eine ausgewählte Vor-Ort-Apotheke zu senden. Einzig übrig geblieben ist die Versandapotheke Mache aus der Nähe von Stuttgart, die ihre Zusammenarbeit mit TeleClinic von Anfang an separat geregelt hatte. Das kommunizierte Ende August auch der Telemedizin-Anbieter selbst:
Für die Überbrückungszeit besteht für den Kunden neben der Versandapotheke Mache leider nur die Möglichkeit des postalischen Versands an die Privatadresse und des händischen Einlösens des Rezepts vor Ort in der Apotheke. Da der Versand des täglichen Rezept-Volumens per Post für die Mitarbeiter der TeleClinic kapazitär nur schwer zu stemmen ist, besteht diese Option leider nur reaktiv auf Nachfrage der Patienten.“
Das nicht aktive Anbieten von Papierrezepten als Alternative zu E-Rezepten ist für die Patienten seitdem ein großes Ärgernis. Darüber hinaus droht dem Telemedizin-Anbieter nun ein neuer juristischer Konflikt: Wie das Bundesministerium für Gesundheit auf Anfrage von DAZ.online bestätigte, hat die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag darum gebeten, die Situation rechtlich zu prüfen. Weil die Apotheke Mache als einziger Partner für die Arzneimittellieferung bleibt, steht ein möglicher Verstoß gegen das apothekenrechtliche Zuweisungs- oder Makelverbot im Raum.
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