BPhD-Stellungnahme zur Apothekenreform

Studierende fordern Rabattverbot auch für OTC-Arzneimittel

Berlin - 15.09.2020, 14:15 Uhr

Schluss mit Schnäppchenjagd: Auch im OTC-Bereich gehören Rabattschlachten verboten, findet der BPhD. (Foto: imago images / Jürgen Schwarz) 

Schluss mit Schnäppchenjagd: Auch im OTC-Bereich gehören Rabattschlachten verboten, findet der BPhD. (Foto: imago images / Jürgen Schwarz) 


Im Vorfeld der Verbändeanhörung am morgigen Mittwoch legt auch der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland eine Stellungnahme zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz vor. Darin fordern die angehenden Apotheker unter anderem ein Werbe- und Rabattverbot auch für OTC-Arzneimittel.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 bereitet den Pharmaziestudierenden Sorge. Sie fürchten insbesondere, dass Arzneimittel zunehmend als Ware betrachtet werden, wie aus der Stellungnahme des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) hervorgeht.

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Ein Versandverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneien lehnen die Nachwuchsapotheker jedoch ab. „Vielmehr sehen wir den Gesetzgeber, beziehungsweise die Bundesregierung, in der Pflicht, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass Arzneimittel in der Europäischen Union, beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum, als Ware besonderer Güte eingestuft werden, deren Vertrieb nicht nach wirtschaftspolitischen Überlegungen geregelt werden darf, um so die Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel für alle Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen“, schreiben sie.

Zunächst drängt der BPhD darauf, das Boni-Verbot endlich durchzusetzen. Der Verband betont, Arzneimittel seien „nicht mit anderen Waren, die in Supermärkten verkauft oder im Europäischen Wirtschaftsraum gehandelt werden, gleichzusetzen“. Sie nähmen zu Recht eine Sonderstellung ein. „Ein Preiskampf und das damit einhergehende Locken durch Rabatte wird der Bedeutung eines Arzneimittels nicht gerecht, unterwandert diese, sowie das Solidaritätsprinzip des deutschen Gesundheitssystems, und senkt zudem die Hemmschwelle zum Arzneimittelmissbrauch.“ Zudem verzerre das Gewähren von Boni durch finanzielle Zwänge das Recht, die Apotheke frei wählen zu können. „Jegliche Bestrebungen, den Arzneimittelmarkt noch weiter für einen Preiskampf zu öffnen, halten wir für grob fahrlässig.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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