SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Nacht- und Notdienstfonds schüttet Botendienst-Pauschale aus

Berlin - 18.09.2020, 17:00 Uhr

Der Nacht- und Notdienstfonds schüttet derzeit die einmalige Botendienstpauschale von 250 Euro an die Apotheken aus, die in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgeschrieben ist. (Foto: Schelbert)

Der Nacht- und Notdienstfonds schüttet derzeit die einmalige Botendienstpauschale von 250 Euro an die Apotheken aus, die in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgeschrieben ist. (Foto: Schelbert)


Lange mussten die Apotheker warten, jetzt ist sie da: die versprochene Botendienstpauschale von 250 Euro. Nach eigenen Angaben hat der Nacht- und Notdienstfonds mit der Auszahlung begonnen. Wie es mit der Botendienstvergütung ab 1. Oktober weitergeht, ist jedoch weiterhin unklar.

Mit der SARS-CoV-Arzneimittelversorgungsverordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Kassen verpflichtet, für die Botendienste der Apotheken zu zahlen. Seit April bekommen sie pro Tag und Lieferort 5 Euro plus Umsatzsteuer, wenn sie die Fahrt dokumentieren und das entsprechende Rezept mit einer Sonder-PZN kennzeichnen. 

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Teil des Honorars sollte gemäß Eilverordnung auch eine einmalig auszuzahlende Pauschale sein, die es den Apothekern ermöglichen sollte, ihre Boten möglichst wirksam vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen. Die angekündigten 250 Euro plus Umsatzsteuer (292,50Euro) ließen jedoch auf sich warten – bis heute. „Nach erfolgtem Zahlungseingang seitens des GKV-Spitzenverbands erfolgte zum heutigen Tag die erste Auszahlung der gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgesetzten einmaligen Botendienst-Pauschale in Höhe von 250,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer", informiert der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands, der für die Ausschüttung an die Apotheken zuständig ist.

Fast 19.000 anspruchsberechtigte Apotheken

Die Auszahlung erfolgt demnach an 18.965 Apotheken, die für den Zeitraum vom 22.April 2020 bis zum 30. Juni 2020 „die Voraussetzung aus der Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen erfüllt haben". Eine Voraussetzung ist, dass der Betrieb mindestens einmal einen Botendienst wie oben beschrieben abgerechnet hat. Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass theoretisch bis zum 30. September weitere Apotheken einen Anspruch auf die Pauschale geltend machen können. Sie erhalten ihr Geld im Dezember, so der NNF. 

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gilt, bis die epidemische Lage nationalen Ausmaßes für beendet erklärt wird. Spätestens Ende März läuft sie automatisch aus. Der Passus, in dem das Botendienst-Honorar verankert ist, verliert seine Gültigkeit jedoch bereits zum 1. Oktober. Ob die Lieferdienste der Präsenzapotheken dann noch für einzelne Lieferungen weiter bezahlt werden, ist derzeit offen. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit eine Verlängerung der Regelung, noch ist aber nichts entschieden. 

Wenig Sympathie für dauerhaftes Honorar

Eine dauerhafte Etablierung der Botendienst-Vergütung in Höhe von 2,50 Euro soll im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz vorgenommen werden. Bei der Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am vergangenen Mittwoch stieß das Vorhaben allerdings außer bei der ABDA auf wenig Sympathie. Im Nachgang der Anhörung stellte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Karin Maag (CDU), klar, mehr als die derzeit geplanten 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer werde es definitiv nicht geben. Sie machte allerdings auch Hoffnung, dass die Apotheker bis zum Inkrafttreten des VOASG beim Botendienst nicht leer ausgehen: „Wir schließen die Lücke“, sagte sie.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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