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Wegen AvP-Pleite
AOK Rheinland/Hamburg stellt Retaxationen zurück
Als erste Krankenkasse gibt die AOK Rheinland/Hamburg bekannt, bei von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken mögliche Retaxationen bis Januar kommenden Jahres zurückzustellen. Im DAZ-Webcast forderte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas gestern die Apothekerverbände auf, sich beim GKV-Spitzenverband für eine generelle Regelung einzusetzen.
Berlin – Erstellt am 24.09.2020, 08:30 Uhr

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Als erste Krankenkasse gibt die AOK Rheinland/Hamburg bekannt, bei von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken mögliche Retaxationen bis Januar kommenden Jahres zurückzustellen. Im DAZ-Webcast forderte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas gestern die Apothekerverbände auf, sich beim GKV-Spitzenverband für eine generelle Regelung einzusetzen.
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Als erste Krankenkasse gibt die AOK Rheinland/Hamburg bekannt, bei von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken mögliche Retaxationen bis Januar kommenden Jahres zurückzustellen. Im DAZ-Webcast forderte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas gestern die Apothekerverbände auf, sich beim GKV-Spitzenverband für eine generelle Regelung einzusetzen.
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