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40 Euro oder 60 Euro
Pflegehilfsmittel – was gilt ab Oktober?
Wie geht es eigentlich mit den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln weiter? Seit Mai dürfen Patienten diese laut der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung zur erhöhten Monatspauschale von 60 Euro statt 40 Euro bekommen. Allerdings sollte die erhöhte Pflegehilfsmittel-Pauschale vorläufig nur bis zum 30. September gelten. Wie geht es dann weiter?
Patienten, die zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft leben und von Familienmitgliedern, Bekannten, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt werde und bei denen mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Für diese Produkte erstattet die Pflegekasse einen Betrag in Höhe von 40 Euro pro Monat. Mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung konnte vorübergehend bis zum 30. September 2020 eine erhöhte Monatspauschale von 60,00 Euro abgerechnet werden. Doch wie geht es nach dem 30. September 2020 weiter? Erhalten Patienten ab Oktober Pflegehilfsmittel wieder nur für maximal
40 Euro, oder dürfen Apotheken weiterhin zu 60 Euro versorgen? DAZ.online hat bei der AOK Baden-Württemberg nachgefragt.
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„Voraussichtlich werden die Pflegebedürftigen mindestens bis Jahresende von der erhöhten Pauschale für Pflegehilfsmittel profitieren. Das hat der Bundestag im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz bereits beschlossen“, erklärt ein Sprecher der AOK im Gespräch mit DAZ.online. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Gesundheitsausschusses des Bundestags zum Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser, kurz Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), vom 16. September, wird das Problem aus Sicht der Regierungsfraktionen beschrieben:
Angesichts der derzeitigen und für die kommenden Monate erwartbaren Infektionslage sei auch in dem besonders vulnerablen Bereich der Pflege von einer anhaltenden Gefährdungslage und in der Folge von andauernden Belastungen für Leistungserbringer und Pflegebedürftige auszugehen. Deshalb sei es erforderlich, die Geltung eines Großteils der durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und durch das Zweite Bevölkerungsschutz-Gesetz vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) in § 150 SGB XI zur Unterstützung und Entlastung von Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen getroffenen und dort bis 30. September 2020 befristeten Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.“
10 Kommentare
Pflegemittel
von Volki am 19.10.2020 um 20:04 Uhr
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Seit Monaten ist bekannt, daß nach September Oktober kommt
von Fischer am 01.10.2020 um 14:43 Uhr
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Pflegehilfsmittel
von Michaela am 01.10.2020 um 9:19 Uhr
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Pflegehilfsmittel
von H.-Jürgen Brauer am 01.10.2020 um 8:44 Uhr
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AW: Pflegehilfsmittel
von Jana Baumgart am 02.10.2020 um 13:13 Uhr
Pflegestufe?
von Schröder am 30.09.2020 um 16:46 Uhr
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Pflegemittel
von Bärbel Van welzen am 30.09.2020 um 7:42 Uhr
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AW: Pflegemittel
von A. Fischer am 01.10.2020 um 9:18 Uhr
handwerkliche Fehler
von Frank Zacharias am 29.09.2020 um 14:56 Uhr
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AW: handwerkliche Fehler
von Marco Luckhardt am 29.09.2020 um 20:21 Uhr
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