Neufassung der AMVV

Ab November gehört die Dosierung auch für Fertigarzneimittel auf das Rezept

Ab dem 1. November muss die Dosierung auch für Fertigarzneimittel auf Rezepten angegeben werden. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein warnt, dass die fehlende Angabe ein neuer Retaxgrund werden kann. Zugleich empfiehlt der Verband, schon im Oktober auf Dosierungsangaben zu achten. Denn die Ärzte sollten das diesbezügliche Softwareupdate rechtzeitig installieren, damit im November keine Probleme auftreten.