AvP-Insolvenz

AKNR und BVDAK fordern zinslose KfW-Kredite

Berlin - 30.09.2020, 12:00 Uhr

AKNR-Präsident Dr. Armin Hoffmann sieht nach der AvP-Pleite die Arzneimittelversorgung in Gefahr: „Das A und O ist die Liquidität." (Foto: AKNR) 

AKNR-Präsident Dr. Armin Hoffmann sieht nach der AvP-Pleite die Arzneimittelversorgung in Gefahr: „Das A und O ist die Liquidität." (Foto: AKNR) 


Vergangene Woche hatte Dr. Morton Douglas, Rechtsanwalt und als solcher Vertreter vieler AvP-Kunden, einen staatlichen Rettungsschirm in Form von KfW-Sonderkrediten für die Betroffenen gefordert. Auch der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, 
Dr. Armin Hoffmann, sowie der Bundesverband Deutscher Kooperationsapotheken können diese Forderung nur unterstreichen.

Die Insolvenz der AvP Deutschland GmbH nimmt für die betroffenen Apothekeninhaber existenzbedrohliche Züge an. Der Freiburger Rechtsanwalt 
Dr. Morton Douglas hatte vergangene Woche Donnerstag beim ApothekenRechtTag einen staatlichen Rettungsschirm für die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apothekerinnen und Apotheker gefordert. Ein Sonderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) müsse den betroffenen Betrieben unter die Arme greifen. Der Gesetzgeber hätte den Apotheken die hoheitliche Aufgabe der Arzneimittelversorgung übertragen, gleichzeitig wäre das System durch Kostendämpfungsmaßnahmen immer weiter verkompliziert worden, erklärte er. Ohne Rechenzentrum sei es Apotheken gar nicht möglich abzurechnen.

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Nun hat auch die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) diese Forderung aufgegriffen. Keinesfalls dürfe die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln unter der jetzt für Apotheken so schwierigen Lage leiden – „doch genau diese Gefahr zeichnet sich ab“, heißt es in eine Pressemitteilung der AKNR. Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann ist überzeugt: Nur mit zinsfreien Überbrückungskrediten der KfW und pünktlichen und vollständigen Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen für September könnten Versorgungslücken vermieden und betroffene Apotheken nachhaltig unterstützt werden. Er verweist darauf, dass Apotheken ihr Warenlager vorfinanzieren müssen und darauf angewiesen sind, dass die sich anschließenden Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen schnell erfolgen und pünktlich bezahlt werden: „Nur so können sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem pharmazeutischen Großhandel und der Industrie nachkommen.“

Bis geklärt ist, was genau bei AvP geschah, können jedoch Jahre vergehen. Doch Apotheken müssen jetzt weiter arbeiten – schließlich obliegt ihnen – im öffentlichen Interesse – die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. „Das A und O ist die Liquidität im Bereich der lückenlosen Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln. Sie ist nötig, damit Apothekerinnen und Apotheker ihren staatlich übertragenen Gemeinwohlauftrag weiterhin erfüllen können“, erklärt Hoffmann.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

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von Anita Peter am 30.09.2020 um 12:12 Uhr

Die betroffenen Apotheken brauchen keine Kredite, sondern das Geld von AVP. Von daher -> Forderungsabtretung der Abrechnungssumme an den Staat -> Staat zahlt an die Apotheken aus. Was von der Insolvenzmasse übrig bleibt, bekommt durch die Forderungsabtretung komplett der Staat.
Der Staat stellt zudem zu 100% sicher, dass es zu so einem Skandal zukünftig nicht mehr kommt. Irgendein Unternehmerrisikogeschwafel ist hier völlig deplaziert.
Alternativ wird das Honorar so angepasst, dass die Apotheke selbst eine Riskovorsorge vornehmen kann, d.h. Erhöhung der 3% Pauschale auf mindestens 7%.

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