Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Botendienstzuschlag: Die Lücke ist geschlossen

Auch morgen wird der Botendienst noch vergütet: Am heutigen 30. September wurde die Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung im Bundesanzeiger verkündet. Damit läuft der anlässlich der Pandemie eingeführte Zuschlag für Botendienste nicht aus. Er wird jedoch auf 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer halbiert.