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Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Botendienstzuschlag: Die Lücke ist geschlossen
Auch morgen wird der Botendienst noch vergütet: Am heutigen 30. September wurde die Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung im Bundesanzeiger verkündet. Damit läuft der anlässlich der Pandemie eingeführte Zuschlag für Botendienste nicht aus. Er wird jedoch auf 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer halbiert.
Berlin – Erstellt am 30.09.2020, 14:50 Uhr

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Auch morgen wird der Botendienst noch vergütet: Am heutigen 30. September wurde die Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung im Bundesanzeiger verkündet. Damit läuft der anlässlich der Pandemie eingeführte Zuschlag für Botendienste nicht aus. Er wird jedoch auf 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer halbiert.
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