Retaxationen

Provinzial bietet Retax-Versicherung an

Traunstein - 02.10.2020, 15:00 Uhr

Bei der Abgabe von Arzneimitteln ist das Rezept natürlich genau zu prüfen – geht doch mal was daneben, kann jetzt eine Retax-Versicherung helfen – jedenfalls den Mitgliedern des Apothekerverbands Westfalen-Lippe. (c / Foto: Schelbert)

Bei der Abgabe von Arzneimitteln ist das Rezept natürlich genau zu prüfen – geht doch mal was daneben, kann jetzt eine Retax-Versicherung helfen – jedenfalls den Mitgliedern des Apothekerverbands Westfalen-Lippe. (c / Foto: Schelbert)


Retaxationen sind ein stetes Ärgernis im Apothekenalltag und führen zum Teil zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Doch gegen dieses Risiko können sich Apotheker neuerdings versichern. Die Provinzial hat zusammen mit dem Apothekerverband Westfalen-Lippe ein entsprechendes Angebot entwickelt.

Thomas Funke, Diplom-Versicherungsbetriebswirt und Geschäftsstellenleiter der Westfälischen Provinzial in Münster, betreut den Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) seit 2011 in allen Versicherungsfragen. Daher kennt er den Ärger, den Retaxationen verursachen, aus erster Hand. Nun kann er den Apothekern eine Versicherung gegen dieses Risiko offerieren.

Auf der Website des Verbands schildert er das Angebot: „Wir bieten hierzu eine konkrete Zusatzdeckung zur Berufshaftpflicht an, die das Retaxationsrisiko für bestimmte Fallkonstellationen abdeckt. Hier sind neben Verstößen gegen Rabattverträge auch Retaxierungen versichert, die beispielsweise durch falsche Mengenabgabe oder Darreichungsformen verursacht werden.“ Zudem habe man sich Erstattungsleistungen beispielsweise bei Rezeptfälschungen, Formfehlern auf den Rezepten oder gar bei Importen einfallen lassen. Entwickelt wurde das Angebot zusammen mit dem  AVWL; derzeit ist es nur Verbandsmitgliedern zugänglich, aber das könnte sich, wie Funke auf Anfrage von DAZ.online andeutet, in absehbarer Zeit ändern. 

Kosten liegen im unteren dreistelligen Bereich

Doch allzu sorglos dürfen die Apotheker trotz Versicherung nicht sein. „Selbstverständlich müssen sämtliche apothekenspezifischen Vorgaben eingehalten werden, und ganz sicher sollen Apotheken die jeweiligen Rezepte auch gewissenhaft prüfen“, so Funke weiter. Wenn jedoch trotz allem hierbei ein Fehler vorkomme und die Kasse retaxiere, so werde hierfür ein angemessener Versicherungsschutz geboten. „Das heißt nicht, dass wir jeden Schaden ersetzen, aber doch die, die besonders ärgerlich sind beziehungsweise manchem Apotheker gar den Schlaf rauben“, betont Funke. Die Ausschlusstatbestände seien gemeinsam mit dem AVWL erarbeitet worden.

Dabei ist die Retaxationsversicherung durchaus bezahlbar: Vorgesehen ist ein Zuschlag zur Berufshaftpflichtversicherung im unteren dreistelligen Bereich, wobei der Beitrag sich nach der Mitarbeiterzahl und der Anzahl der Apotheken richtet. Retaxationen bei Zyto-Apotheken können damit allerdings nicht abgedeckt werden, so Funke. 


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Versicherung?

von Bernd Jas am 03.10.2020 um 13:13 Uhr

Die beste Versicherung wäre die, wenn die KK Ungerechtigkeit fertigt retaxieren, den Apotheken den Zeit und Kostenaufwand der Eisprüche dann ersetzen müssten.

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