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Gematik-Projektleiter Neumann
E-Rezept: Was kommt auf die Apotheken zu?
Mehr Flexibilität, eine verringerte Fehlerrate und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen – die Gematik setzt große Hoffnungen in die Einführung des
E-Rezepts. Am gestrigen Montagabend gab Projektleiter Hannes Neumann einen ersten Einblick, wie das Gremium die geplante Gematik-App, die als Transportvehikel für die elektronischen Verschreibungen dienen soll, konkret umsetzen wird.
Rund 500 Millionen Arzneimittelverordnungen auf Muster-16-Rezepten beliefern Apotheken pro Jahr zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit soll bald Schluss sein, informierte Gematik-Projektleiter Hannes Neumann gestern bei einem Podiumsgespräch auf der Expopharm Impuls.
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Gematik legt aktualisierte Spezifikationen für die E-Rezept-App vor
Die Spezifikationen für die Gematik-App, die für den Transport des E-Rezepts nötig ist, liegen bereits seit Juni vor. Am 1. Juli 2021 soll der Startschuss für die elektronischen Verordnungen fallen, ab 2022 werden sie zur Pflicht – zunächst jedoch nur für Medikamente, die ein Arzt auf einem Muster 16 einem gesetzlich Versicherten verschreibt. In Stufe zwei, berichtete Neumann, wolle die Gematik das E-Rezept zum Beispiel für Betäubungsmittelverordnungen, T-Rezepte und Gesundheitsapps umsetzen. Zudem seien die Partner des Bundesmantelvertrags aufgefordert, ein Konzept für ein digitales Grünes Rezept vorzulegen. Bis Jahresbeginn 2022 sollen auch Privatversicherte ihre Verordnungen elektronisch übermitteln können. In Stufe drei kommen Heil- und Hilfsmittel dazu.
Und so läuft der Prozess von der Verordnung bis zur Abrechnung nach Gematik-Plan ab: Zunächst stellt der Arzt in seiner Praxissoftware ein E-Rezept aus und signiert es mithilfe seines elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Per Gematik-App kann der Versicherte seine Verordnung in der Telematikinfrastruktur (TI) einsehen. Er hat dann die Möglichkeit, das Rezept zu löschen, direkt in einer Präsenzapotheke einzulösen oder über eine Weiterleiten-Funktion an eine Apotheke seiner Wahl zu übermitteln. Die Apotheke liest den 2D-Code aus und beliefert die Verordnung.
Digitale Abrechnung
Auch die Abrechnung mit den Krankenkassen soll künftig digital erfolgen, betonte Neumann. Dies gelte auch für den Fall, dass ein Versicherter die App nicht nutzen möchte, sondern sich sein Rezept in der Praxis ausdrucken lässt. Denn sobald der Code abgescannt ist – egal, ob vom Smartphone oder vom Papier – sind alle für die nötigen Informationen im Warenwirtschaftssystem der Apotheke gespeichert. Die exakten Regeln für die Abrechnung aufzustellen, falle jedoch nicht in den Aufgabenbereich der Gematik. Die Modalitäten müssen Neumann zufolge der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband aushandeln.
Bereits bekannt ist, dass Patienten die Möglichkeit erhalten sollen, vor dem Einlösen ihres Rezepts über die App eine elektronische Anfrage in den Apotheken zu stellen, ob diese ihr Medikament vorrätig haben. Das hatte unter den Apothekern für Irritationen gesorgt: Wird die App auf alle Warenbestände des jeweiligen Betriebs zugreifen können? Wird bei der Abfrage auch ein eventuell bestehender Rabattvertrag berücksichtigt? Und was ist mit dringend benötigten Arzneimitteln, für die das Rabattpräparat nicht vorrätig ist, aber eine Akutversorgung möglich wäre?
1 Kommentar
Roter Teppich für die Versender
von Armin Heller am 06.10.2020 um 14:07 Uhr
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