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Das E-Rezept einmal ganz praktisch – das erklärte Apothekerin Heike Gnekow bei der Interpharm online. Wissen Sie schon, wie man bei Hilfsmitteln unterschreibt, wie man zusätzliche Erklärungen auf der Verordnung dokumentiert und was eigentlich Patienten ohne Smartphone machen?
Das E-Rezept kommt. Das ist kein hypothetisches Zukunftsszenario mehr. Dank eines sehr aktiven und treibenden Bundesgesundheitsministers arbeiten manche Arztpraxen und Apotheken bereits mit dem E-Rezept. Mit der Einführung ab Mitte 2021 sollen Papierrezepte zum Auslaufmodell werden, ab 2022 ist die Nutzung des E-Rezepts bundesweit für gesetzlich Versicherte und verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend – Ausnahmen bestätigen die Regel. Wobei relativierend gesagt werden muss, dass Deutschland in puncto elektronischem Verordnungsprozess nicht gerade Vorreiter ist. Finnland habe bereits vor Jahren eine 100-Prozent-E-Rezept-Quote erreicht, erklärte Heike Gnekow, Apothekerin aus Wandsbek und bereits versiert im alltäglichen Umgang mit E-Rezepten, bei der Interpharm online.
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„Wir leben in einer App-bestimmten Welt, unser Smartphone unterstützt uns beim Alltäglichen – beim Ticketkauf der Bahn und bei Bankgeschäften mit Banking-Apps. Alles, was man täglich braucht, kann man mit Apps lösen – und zum Alltag eines Chronikers gehört es, ein Rezept einzulösen“, somit sei das E-Rezept nur konsequent heutzutage.
Modellprojekt in Wandsbek mit der TK
Die Apothekerin ist routiniert im Umgang mit E-Rezepten: Ihre Adler-Apotheke in Wandsbek war die erste, die gemeinsam mit dem dortigen Diabeteszentrum und der Techniker Krankenkasse ein Modellprojekt zur elektronischen Verordnung startete (mittlerweile sind viele weitere Apotheken und Kassen dabei, die weit überwiegende Zahl der E-Rezepte läuft aber nach wie vor über die Adler-Apotheke). Wichtig war allen Beteiligten, dass es eine freie Apotheken- und Ärztewahl gibt und keine Zuweisung vorliegt. „Wir wollten zeigen, dass E-Rezepte klappen“, so Gnekow. Deswegen kümmere man sich im Modell ausschließlich um Verordnungen über Fertigarzneimittel und Hilfsmittel und vorerst nicht um Spezialrezepte, wie BtM- oder T-Rezepte und Rezepturen.
1 Kommentar
Dafür
von Karl Friedrich Müller am 07.10.2020 um 16:07 Uhr
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