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Teleclinic und Zur Rose
BMG sieht freie Apothekenwahl nicht in Gefahr
Das Bundesministerium für Gesundheit plant mit Blick auf den Teleclinic-Zur Rose-Deal keine Verschärfung der Regeln zur Wahrung der freien Apothekenwahl. Das geht aus einem Schreiben an die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag hervor. Das Ministerium will aber weiterhin ein Auge auf die Entwicklungen haben.
Die Übernahme des Telemedizin-Anbieters Teleclinic durch die DocMorris-Mutter Zur Rose sorgte im Juli für einen Aufschrei unter den Apothekern. Denn der Deal bringt das Edikt von Salerno – die strikte Trennung von Arzneimittelverordner und
-distributor – ins Wanken. Auch die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag sieht den Zusammenschluss offenbar mit Sorge: Sie bat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Situation rechtlich zu prüfen. Jetzt liegt die Antwort des Ministeriums vor.
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Demnach sieht sich das BMG aktuell nicht veranlasst zu handeln. „Eine weitere Verschärfung der Regelungen, die die freie Apothekenwahl gewährleisten sollen, scheint derzeit nicht zwingend notwendig“, heißt es in dem Schreiben. Das Ministerium verweist auf das jüngst verabschiedete (aber noch nicht in Kraft getretene) Patientendaten-Schutzgesetz, das unter anderem erweiterte Zuweisungs- und Beeinflussungsverbote sowie ein Makelverbot enthält – auch mit Blick auf das kommende E-Rezept.
Darüber hinaus existieren laut BMG bereits einschlägige Vorschriften: „Die Berufsordnungen der Landesärztekammern in Deutschland gebieten übereinstimmend, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten nicht ohne hinreichenden Grund bestimmte Ärztinnen oder Ärzten, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer oder sonstige Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfehlen oder an diese verweisen dürfen.“
Freie Apothekenwahl im Sozialrecht verankert
Für die Gesetzliche Krankenversicherung gilt zudem § 31 Absatz 1 Satz 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Dieser Passus im Sozialrecht garantiert die freie Apothekenwahl. „Auch durch Verträge zwischen der Teleclinic GmbH und einzelnen Krankenkassen darf die freie Apothekenwahl der Versicherten grundsätzlich nicht eingeschränkt werden“, betont das Ministerium. „Die weiteren Entwicklungen im Apothekenmarkt sind zu beobachten.“
Ähnlich hatte sich auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am vergangenen Dienstagabend bei der Expopharm Impuls geäußert. Es gebe bereits genug Spielregeln, die ein Zuweisen der Teleclinic-Rezepte an DocMorris verhinderten, so der Minister. Es gelte, diese Vorschriften auch durchzusetzen.
6 Kommentare
Teleclinic und Zur Rose
von Uwe Hüsgen am 09.10.2020 um 17:16 Uhr
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BMG und was sehen
von ratatosk am 08.10.2020 um 19:38 Uhr
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vor allem nicht...
von Karl Friedrich Müller am 08.10.2020 um 16:42 Uhr
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AW: vor allem nicht
von Roland Mückschel am 08.10.2020 um 17:40 Uhr
Freie Parteienwahl
von Roland Mückschel am 08.10.2020 um 16:12 Uhr
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AW: Freie Parteienwahl
von Scarabäus am 09.10.2020 um 0:14 Uhr
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