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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Kein Mangel an Grippeimpfstoff
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist zuversichtlich, dass die 26 Millionen Grippeimpfstoffe ausreichen. Er sprach am heutigen Mittwoch in Berlin von lokalen und zeitlichen Lieferengpässen, jedoch nicht von einem Versorgungsengpass.
26 Millionen Grippeimpfdosen soll es für die aktuelle Grippesaison 2020/21 in Deutschland geben: „So viele Impfdosen standen noch nie zuvor in Deutschland für die Grippeimpfung zur Verfügung“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch in Berlin. Bislang hat das Paul-Ehrlich-Institut 19,1 Millionen Grippeimpfdosen freigegeben, und in der Tat ist es unwahrscheinlich, dass diese bereits alle appliziert wurden. Der Impfstoff werde nicht an einem Tag ausgeliefert, sondern stehe nach und nach zur Verfügung, sagte auch Spahn. Befürchtungen zu Engpässen weist er aktuell zurück, auch wenn er momentan zeitliche und regionale Engpässe einräumt. Und: „Das heißt aber nicht, dass wir Versorgungsengpässe bei diesem Grippeimpfstoff haben.“ Es sei sinnvoll, sich auch noch im November oder Dezember impfen zu lassen.
Das RKI empfiehlt als optimalen Impfzeitpunkt die Monate Oktober und November, damit zum Höhepunkt der Grippewelle ein ausreichender Schutz aufgebaut ist. Dafür benötigt der Körper etwa zehn bis 14 Tage. Die Grippewelle begann in Deutschland in den letzten Jahren meist um den Jahreswechsel.
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Spahn betont, dass in den vergangenen Jahren jeweils vier bis sechs Millionen Impfdosen vernichtet worden seien, weil sie nicht eingesetzt wurden. Allerdings war Grippeimpfstoff schon in früheren Jahren auch mal knapp. Vor zwei Jahren, im November 2018, gab das Bundesgesundheitsministerium offiziell einen Versorgungsmangel mit Grippeimpfstoffen im Bundesgesetzblatt bekannt. Dies ist Voraussetzung, dass Grippeimpfstoffe aus dem EU-Ausland importiert werden dürfen. Rechtliche Grundlage liefert hierfür § 79 Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG):
Im Falle eines Versorgungsmangels der Bevölkerung mit Arzneimitteln, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, oder im Fall einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, deren Ausbreitung eine sofortige und das übliche Maß erheblich überschreitende Bereitstellung von spezifischen Arzneimitteln erforderlich macht, können die zuständigen Behörden im Einzelfall gestatten, dass Arzneimittel, die nicht zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen oder registriert sind, befristet in den Verkehr gebracht werden, (...) dass die Einfuhr im öffentlichen Interesse liegt. (...) Die Feststellung erfolgt durch eine Bekanntmachung, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.“
4 Kommentare
Impfstoff gegen Grippe und Impfstoff gegen Pneumokokken
von Jörg Trucksäß am 09.11.2020 um 11:34 Uhr
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Kein Grippeschutzimpfstoff
von Klaus Schünemann am 06.11.2020 um 15:18 Uhr
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L´etat cést MOI
von Sonnenkönig am 19.10.2020 um 11:10 Uhr
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von Heike Peters am 15.10.2020 um 9:05 Uhr
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