DAV zu Apotheken in der Coronazeit

Botendienste schützen Patienten

Stuttgart - 16.10.2020, 07:00 Uhr

Botendienste leisten wertvolle Dienste im Sinne des Infektionsschutzes während der Coronavirus-Pandemie. (Foto: imago images / JOKER)

Botendienste leisten wertvolle Dienste im Sinne des Infektionsschutzes während der Coronavirus-Pandemie. (Foto: imago images / JOKER)


Die Botendienste der Apotheken vor Ort können maßgeblich dazu beitragen, die Kontaktzahl zu Risikopatienten zu reduzieren und somit die Ausweitung der Corona-Pandemie zu bekämpfen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) angesichts neuer Rekordzahlen von Corona-Neuinfektionen in Deutschland aufmerksam.

„Der Botendienst der Apotheken ist in der Corona-Pandemie ein tragender Pfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland geworden“, sagt der DAV-Vorsitzende Fritz Becker laut einer Mitteilung der ABDA. „Jetzt, da die Neuinfektionen so stark zunehmen, müssen wir wieder ein verstärktes Augenmerk auf den Schutz von Risikopatienten legen. Botendienste helfen, unnötige Kontakte zu vermeiden. Und sie garantieren auch die Versorgung von Menschen in Quarantäne.“

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Chancen und Fallstricke beim Botendienst

Von den 19.000 Apotheken in Deutschland werden pro Tag durchschnittlich 
3,3 Millionen Patienten mit Rezept oder Selbstmedikationswunsch versorgt. Laut einer bundesweiten Umfrage der ABDA unter mehr als 250 Inhabern hatten die Apotheken ihre Botendienste von 300.000 pro Tag vor Beginn der Corona-Pandemie um 50 Prozent auf 450.000 pro Tag in der Corona-Hochphase im März gesteigert, um in Quarantäne befindliche Personen zu versorgen und zu Risikogruppen gehörende Patienten vor COVID-19 zu schützen.

Streitfrage: Vergütung des Botendienstes

Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurde den Apotheken zwischen Ende April und Ende September ein Zuschuss von 5,00 Euro netto pro Botendienst gewährt. Seit Anfang Oktober und noch bis Ende Dezember beträgt der Zuschuss 2,50 Euro. Das im Bundestagsverfahren befindliche Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) sieht derzeit eine dauerhafte Regelung mit einem Zuschuss von 2,50 Euro pro Botendienst vor. Es könnte am 29. Oktober im Bundestag verabschiedet werden, im November wäre dann der Bundesrat am Zug.


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